AMAZON = Liep ;)

  • Hat Amazon irgendwo in Ihren AGB oder sonstwo festgelegt, dass die Partnerprogramme sofort geschlossen werden, wenn sie gekündigt werden? Dann kannst du gegen Amazon vorgehen. Ansonsten nicht. Ich denke, das ist einfach nur ein Service am ehemaligen Kunden. Dass du sowohl die Kündigung als auch die Entfernung der Partnerlinks vergessen hast ist natürlich ärgerlich, aber nicht Amazons Schuld.

  • Ganz sicher bin ich nicht, aber ziemlich!


    Erstmal ein meiner Meinung nach ganz guter Link:
    http://www.tu-berlin.de/~ifr1/bgbiit13.htm


    Zitat

    a) Einseitige Vorwerfbarkeit (§ 817 Satz 1 BGB)


    Ein selbständiger Bereicherungsanspruch besteht nach § 817 Satz 1 BGB immer dann, wenn nur der Empfänger mit der Annahme der Leistung gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoßen hat.


    Immer gesetzt den Fall Angelcurse hat den Vertrag gekündigt. (ist klar, oder??)
    Dann hätte sie auch die Verlinkung nicht weiter verwenden dürfen, das hat sie aber getan und somit erst die Vermögenssteigerung von Amazon ermöglicht, somit ist aus meiner Sicht der § 812 ff nicht erfüllt... aber ich bin kein Richter oder Anwalt.
    Wie gesagt, sie sollte sich da wenn es sie tatsächlich so sehr wurmt einen juristischen Rat einholen, nicht von einer Eule, sondern von einem richtigen echten Anwalt, der sie im Bedarfsfall auch vor Gericht vertritt. Hat sie aber keine Rechtsschutzversicherung, würde ich die Kosten scheuen, da die ja auf sie zurück fallen, wenn ihr nicht Recht gegeben wird und das ist in diesem Fall wohl wahrscheinlicher. (zumindest aus meiner Sicht)

  • Zitat

    Original von Babyjane
    Immer gesetzt den Fall Angelcurse hat den Vertrag gekündigt. (ist klar, oder??)
    Dann hätte sie auch die Verlinkung nicht weiter verwenden dürfen, das hat sie aber getan und somit erst die Vermögenssteigerung von Amazon ermöglicht, somit ist aus meiner Sicht der § 812 ff nicht erfüllt... aber ich bin kein Richter oder Anwalt.


    Stimmt, das klingt einleuchtend - zumal in ihren AGB's noch deutlich geschrieben steht, dass sie für die Entfernung des Links verantwortlich ist.

  • Zitat

    Original von Babyjane
    Wie gesagt, sie sollte sich da wenn es sie tatsächlich so sehr wurmt einen juristischen Rat einholen, nicht von einer Eule, sondern von einem richtigen echten Anwalt, der sie im Bedarfsfall auch vor Gericht vertritt.



    Finde ich auch, frag einfach mal einen richtigen Juristen. :grin :grin :grin


    Einen solchen Fall kann man nur abschließend beurteilen, wenn man den genauen Sachverhalt kennt und wenn man die einschlägigen Unterlagen zur Verfügung gestellt bekommt. Auch der Vortrag der Gegenseite ist für die Beurteilung der Rechtslage sehr wichtig.

  • Zitat

    Original von Justitia
    Finde ich auch, frag einfach mal einen richtigen Juristen. :grin :grin :grin


    :lache
    Nicht dass das falsch rüber kommt, ich zweifel nicht an deiner Sachkenntnis (oder meiner).
    Ich meinte eher, daß eine juristische Beratung durch einen (bezahlten) Anwalt wohl tausend mal besser ist, als Tipps von wohlmeinenden Eulen (ob die nun Anwalt, Richter oder sonst was sind). Zumal dieser Anwalt ja dann direkt die nächsten Schritte einleiten kann.

  • Zitat

    Original von Babyjane


    :lache
    Nicht dass das falsch rüber kommt, ich zweifel nicht an deiner Sachkenntnis (oder meiner).
    Ich meinte eher, daß eine juristische Beratung durch einen (bezahlten) Anwalt wohl tausend mal besser ist, als Tipps von wohlmeinenden Eulen (ob die nun Anwalt, Richter oder sonst was sind). Zumal dieser Anwalt ja dann direkt die nächsten Schritte einleiten kann.


    War auch nur als Scherz von mir gemeint. Ich stimme dir zu, dass es sicher viel sinnvoller ist eine kompetente Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Hier stochert man meist sowieso nur im Dunkeln herum, weil man nicht sofort nachfragen kann, so wie es in einem direkten Gespräch normal ist. Auch könnte ein Anwalt anhand der vorliegenden Unterlagen ganz anders reagieren als wir hier im Forum, die nur anhand des Eingangspostings die Sache beurteilen.


    Nur würde ich hier in Anbetracht der Streitsumme keinen Rechtsstreit beginnen. Es lohnt sich nicht!

  • Zitat

    Original von SueTown
    Hmm...Sie schreibt doch, dass sie denkt, nicht gekündigt zu haben.
    Dazu wird es wohl wenig Schriftverkehr geben.



    Nö, das geht dann wohl schlecht. Aber sie schreibt auch, dass sie nicht weiß, ob sie gekündigt hat. Auch das gehört zur Sorgfalt im Umgang mit geschäftlichen Angelegenheiten, dass man eindeutig weiß, welche Verträge man gekündigt hat und welche nicht. Wenn ich alle Kündigungsschreiben sorgfältig aufhebe, weiß ich im Umkehrschluss auch relativ eindeutig, welche ich nicht gekündigt habe, wenn ich das schon vergessen habe.


    An sonsten bleibe ich bei der Höhe des Streitwertes bei meiner Ursprungsaussage. Abhaken. Bei dieser Summe und den Aussichten würde der Gang zum Anwalt bedeuten, gutes Geld dem schlechten (oder in diesem Fall dem verlorenen) hinterherzuwerfen.

  • Hallöchen,


    die folgende E-Mail habe ich heute vom Amazon Kundenservice erhalten:



    Guten Tag, Frau Lewald,


    vielen Dank für Ihre Anfrage an das Amazon.de Partnerprogramm.


    Unsere zuständige Technikabteilung hat uns informiert, das lediglich folgende Daten von Ihrer Nachricht vorhanden sind:


    Kontaktnummer: 105950402 (partner@amazon.de)
    Von: morthond@web.de
    An: partner@amazon.de
    Betreff: Abmeldung von Partnerprogramm
    Status: bearbeitet
    Datum: 05.11.2003 19:04:23


    Der Inhalt der Nachricht wird nach einem gewissen Zeitraum gelöscht und ist somit nicht mehr einsehbar.


    Aus diesem Grund würden wir Ihnen nun folgende Lösung anbieten:


    Sie erhalten einen Amazon.de-Geschenkgutschein in Höhe von EUR
    73,94 . Dies ist der Umsatz der seit dem 06.11.2003 über Ihre Links generiert worden ist.
    [...]


    Na, was haltet ihr davon? :rofl :hop :chen :P