Hallo Seestern,
dann hast du den Starstatus hier ganz subjektiv vergeben. Ist ok, aber in einer Diskussion redet es sich leichter, wenn man das kennzeichnet.
Bohlen darf Polizisten jetzt kostenfrei dutzen
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Zitat
Original von Idgie
Hallo Seestern,
dann hast du den Starstatus hier ganz subjektiv vergeben. Ist ok, aber in einer Diskussion redet es sich leichter, wenn man das kennzeichnet.Mea Culpa
Hoffe, das wäre jetzt klar gestellt -
Hallo Hazel,
vielleicht solltest du dir die letzten postings noch einmal aufmerksam durchlesen. Ich erkenne nicht, dass hier jemand die angeblich milde Entscheidung zubilligt. Im Gegenteil wird hier eher angemahnt, nicht allzu leichtfertig jeder Zeitungsmeldung Glauben zu schenken.Zu deiner Frage nach der Notwendigkeit einer Gerichtsverhandlung:
Eine Beleidigung ist ein Straftatbestand deren Rechtsfolgen sich aus dem Strafgesetzbuch ergeben:
Zitat§ 185
BeleidigungDie Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das Verfahren richtet sich nach der Strafprozessordnung. Vor Klageeerhebung kann die Staatsanwaltschaft aber das Verfahren bei einem geringen Vergehen, oder wenn kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht, gegen eine Geldbuße einstellen. Soweit ich weiß, wird grundsätzlich vor Gericht verhandelt, wenn der Beschuldigte mit der Geldstrafe nicht einverstanden ist.
Vielleicht äußert sich hierzu aber noch Voltaire, der kennt sich hier besser aus.
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@ Idgie: Darum geht es doch: Um die Zeitungsmeldungen. Dort wurde gesagt, Mister Bohlen darf jetzt Beamte duzen, während Otto Normalverbraucher dafür kräftig zur Kasse gebeten wird. Nichts anderes habe ICH behauptet, daraufhin beschwerte sich Tom, dass manche Promis besonders hart bestraft würden.
Also irgendwie komme ich bei euch nicht mehr klar.
ICH meine: Es ist NICHT okay, dass Mister Bohlen nun anscheinend Polizisten grundsätzlich duzen darf, während Leute wie ich dafür blechen sollen.
Diese Meldung kam nicht nur auf einem Sender, sondern auf mehreren. Mir ist es auch ziemlich wurscht, wie verdreht die Erklärungen für dieses Urteil sind, denn unterm Strich kommt doch heraus, dass ER duzen darf, während ICH dafür bezahlen soll und bestraft werde, wenn ich mich dazu erdreiste.That's all I want to say
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Sollte mir - ich wohne ja 1000 km entfernt - Dieter Bohlen über den Weg laufen, würde ich ihn sicherlich auch duzen. »Sie Ars_hloch« klingt ja wohl etwas doof.
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Zitat
Original von Hazel
Dort wurde gesagt, Mister Bohlen darf jetzt Beamte duzen, während Otto Normalverbraucher dafür kräftig zur Kasse gebeten wird.
Was Quatsch ist, sich aber supergut macht, wie man sieht, weil allen sofort das Ventil aufgeht.ZitatNichts anderes habe ICH behauptet, daraufhin beschwerte sich Tom, dass manche Promis besonders hart bestraft würden.
Tom hat sich mitnichten "beschwert", sondern lediglich darauf hingewiesen, daß Prominente vor deutschen Gerichten durchaus härter bestraft werden als Otto Normal und Lieschen Müller, da man ihnen eine Vorbildfunktion zuerkennt.
Tom tut übrigens als Schöffe Dienst, da erfährt man solche Dinge aus erster Hand und nicht aus der dritten, vierten oder fünften irgendwelcher Journalisten, die ihre Zeitung interessant machen müssen, damit sie von vielen Menschen gekauft wird.ZitatDiese Meldung kam nicht nur auf einem Sender, sondern auf mehreren. Mir ist es auch ziemlich wurscht, wie verdreht die Erklärungen für dieses Urteil sind, denn unterm Strich kommt doch heraus, dass ER duzen darf, während ICH dafür bezahlen soll und bestraft werde, wenn ich mich dazu erdreiste.
Nochmal: Das ist schierer Quatsch, und wenn es noch so viele Medien, vor allem Massenmedien, ins Land hinauströten!Um wegen Beleidigung verurteilt zu werden, muß dem Angeklagten zweifelsfreie nachgewiesen werden, daß die betreffende Äußerung in beleidigender Absicht getätigt wurde. Das ist bei einem spontanen "Du" aber nicht so einfach. Insofern ist die Entscheidung des Richters, die Anklage wegen Beleidigung fallenzulassen.
Und ich gehe jede Wette ein, daß die Entscheidung bei Otto Normal oder Lieschen Müller genauso gefällt worden wäre.Bloß daß irgendwelche Klatsch- und Tratschverbreiter bei einer Presseagentur daraus eine völlig irreführende Meldung fabriziert haben, die in rechtlichen Dingen nicht bewanderte Redakteure als sklandalträchtig (AUFLAGEN!!!) aufgegriffen und abgedruckt lassen haben!
Sturm im Wasserglas, Hazel!
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Ich glaub ich hab in meinem erklärenden Post Spanisch gesprochen, daher noch mal...
BOHLEN DARF NICHT DUZEN!
Es wurde von einer Bestrafung abgesehen, da es sich um ein lockeres nicht beleidigendes Gespräch gehandelt haben soll und Bohlen glaubhaft machen konnte, mit dem DU keine böse Absicht verfolgt zu haben.
Sollte Bohlen noch einmal aufgrund des DUZENS angezeigt werden, so wäre in diesem Fall neu zu prüfen, ob hier eine Beleidigung vorläge.ALSO ER HAT KEINEN FREIFAHRTSCHEIN, lediglich in diesem Einzelfall wurde er freigesprochen, wie vermutlich jeder andere, der sich nicht ganz doof anstellt auch.
@ Idgie
du hast das schon sehr fein erklärt, ich ergänze nur noch, daß es sich bei der Beleidigung um ein Antragsdelikt und gleichzeitiges Privatklagedelikt handelt...was genau das bedeutet, mag ich jetzt nicht bis ins Detail erklären, aber die Tat wird außer in bestimmten Ausnahmefällen, die genau definiert sind, nur auf Antrag des "Opfers" verfolgt.
Also :
erstattet der Beleidigte keine Anzeige, startet auch kein Verfahren.... -
Aha :-).
Nun interessiert mich aber dafür umso mehr, woher ihr, Iris und Babyjane, jetzt diese völlig anderen Infos habt wie ich?! Besondere Beziehungen oder was?
Und kommt mit bitte nicht wieder mit dem gesunden Menschenverstand, das finde ich etwas beleidigend.Umso unverständlicher erscheint mir das ganze nach euren erneuten Erklärungen, warum die Sache dann überhaupt erst noch vor Gericht ging (Kosten!!!), wenn Herrn Bohlen das "Du" doch nur rausgerutscht war (was ja sein kann)?!
Da bekäme der übereifrige Beamte den schwarzen Peter zugeschoben, der unbedingt einen Prominenten vors Gericht zerren wollte - oder wie muss ich das verstehen? Böser Polizist?!Und nein, ich lasse mir von niemandem einreden, das es keinen Promi-Bonus gibt! Natürlich habe ich von Einzelfällen gelesen, wo ein "Promi" m.E. härter bestraft wurde als ein "Normalo", andererseits ist es gerade bei Geldstrafen manchmal lächerlich, was Superreiche bezahlen sollen. Aber wer weiß, was sich die Berichtserstatter, da so zusammengereimt haben...
Na jedenfalls habe ich es jetzt begriffen, dass anscheinend die Medien aus einem Furz einen Elefanten gemacht haben und Mr. Bohlen nicht duzen darf, wie wir normal Sterblichen auch :wow.
Man sieht: Sogar bei den Eulen kann man was fürs Leben lernen -
Hazel:
Unsere Infos waren die gleichen, wie deine auch. Aber da ich eine bescheidene juristische Vorbildung besitze, konnte ich aus den hingeworfenen Brocken der Medien das herausfiltern, was der Wahrheit entspricht.
Wichtig ist bei solchen Meldungen immer das, was nicht gesagt wird.Um dich aber zu beruhigen, ich habe mich dann auch auf anderem Wege noch mal informiert und meine Vermutungen bestätigt bekommen.
Ach ja hier ein witziges kleines Statement eines Rechtsanwalts zum Thema Bohlen und DU. http://www.myblog.de/strafblog/cat/102254/0
Und hier endlich ein etwas kritischerer Artikel, der die wichtigen Sachen nicht weggekürzt hat, sondern wenigstens kurz nennt:
http://www.123recht.net/article.asp?a=15708
noch einer:
http://www.wz-net.de/newsseiten.php?&artikel=107945477&red=1&ausgabe=33680
und noch einer:
http://www.wiwo.de/pswiwo/fn/w…0/SH/0/depot/0/index.html
Soll ich weiter machen??
WAs den Promibonus angeht, muß ich ganz ehrlich sagen, JA UND?
Jeder hat doch aufgrund seines Berufes irgendwelche Vorteile, ob es nun die Kassiererin bei Aldi ist, die Prozente auf ihren Einkauf bekommt, oder der Bäckersjunge der am Ende der Arbeit die übrigegebliebenen Brötchen mit nach Hause nehmen darf oder der Tankwart der zum Einkaufspreis tanken kann oder der Chefeinkäufer einer Reifenfirma, der mit Werbegeschenken zugeschmissen wird, oder der Autor der Leseexemplare zugeschickt bekommt oder gar der Polizist, der von den Kollegen ohne Gurt erwischt wird und mit Schimpfe aber ohne Strafe weiterfahren darf. Warum sollte nich auch ein Promi einen gewissen Bonus haben dürfen? Wobei ich den hier wie gesagt, schlichtweg nicht erkennen kann. -
Zitat
Original von Babyjane
Soll ich weiter machen??Bitte!
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Seestern, zu faul, googel selbst: einfach Bohlen Urteil duzen eintippen....
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Original von Babyjane
Seestern, zu faul, googel selbst: einfach Bohlen Urteil duzen eintippen....Ja, toll! Erst ein (unverbindliches) Angebot machen und dann kneifen...
Googeln ist mir bei dem Thema die Mühe nicht wert
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Seestern: ich hab mir die Mühe gemacht, weil es mir nicht mehr um das Thema, sondern um den kritischen Umgang mit Medienmeldungen ging.
Verwunderlich empfand ich aber, das sogar Spiegel und Süddeutsche von einem FREIFAHRTSCHEIN sprachen....
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Original von Babyjane
Seestern: ich hab mir die Mühe gemacht, weil es mir nicht mehr um das Thema, sondern um den kritischen Umgang mit Medienmeldungen ging.Das habe ich aus Deinen Beiträgen bereits heraus gelesen
Verwunderlich empfand ich aber, das sogar Spiegel und Süddeutsche von einem FREIFAHRTSCHEIN sprachen....
Wie meinst Du das jetzt? Verwundert ob der Tatsache, dass sich genannte Medien überhaupt mit dem Thema abgeben?
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Zum einen das und zum anderen, daß selbst dort die reißerische Meldung eines Freifahrtscheins zu lesen war ....
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Zitat
Original von Hazel
Nun interessiert mich aber dafür umso mehr, woher ihr, Iris und Babyjane, jetzt diese völlig anderen Infos habt wie ich?! Besondere Beziehungen oder was?
Und kommt mit bitte nicht wieder mit dem gesunden Menschenverstand, das finde ich etwas beleidigend.
Der Blick ins StGB und Grundkenntnisse im Deutschen Recht reichen eigentlich, aber gesunder Menschenverstand ist in diesem Zusammenhang natürlich sehr nützlich.ZitatDa bekäme der übereifrige Beamte den schwarzen Peter zugeschoben, der unbedingt einen Prominenten vors Gericht zerren wollte - oder wie muss ich das verstehen? Böser Polizist?!
Wie bitte???
Wir haben kein Revanchestrafrecht, auch wenn BILD, BUNTE, Privat-TV etc. das nahelegen.ZitatUnd nein, ich lasse mir von niemandem einreden, das es keinen Promi-Bonus gibt! Natürlich habe ich von Einzelfällen gelesen, wo ein "Promi" m.E. härter bestraft wurde als ein "Normalo", andererseits ist es gerade bei Geldstrafen manchmal lächerlich, was Superreiche bezahlen sollen.
Geldstrafen werden nach Tagessätzen berechnet, die sich nach dem Einkommen richten, dabei gibt es einen Minimal- und einen Maximalsatz, wobei auch die Schwere der Schuld die Anzahl der Tagessätze des Strafgeldes mitbestimmt.
Klar könnte man bei Bohlen und anderen Promis auf astronomische Strafgeldbeträge bestehen, wie sie in Amiland bei Schadensersatzklagen gegenüber Unternehmen und Reichen üblich sind -- aber auch im Gelobten Land muß erst einmal die Schuldfrage geklärt sein.Daß der Spiegel den Schmarrn eines "Freibriefes" herumtrötet, ist wenig verwunderlich angesichts des Niveaus, auf das dieses Magazin inzwischen abgesunken ist (man beachte die Artikel zum Heine-Jubiläum); aber auch bei der Süddeutschen arbeiten Journalisten, die nun einmal nicht alles wissen müssen. Die Meldung geht vermutlich auf einen juristisch ahnungslosen Skandalreporter der dpa zurück, die dann kaum mehr als überflogen abgedruckt wurde.
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@ Babyjane: Promi-Bonus bei gewissen Dingen finde ich okay, wie du das erklärt hast mit der Aldi-Kassiererin, die Prozente bekommt (was übrigens NICHT stimmt, ich hab selbst bei Aldi gearbeitet :-)).
Aber natürlich ist klar, dass Promis hier und da Vorteile haben, z.B. einen Platz im überfüllten Restaurant bekommen ohne Reservierung und so weiter. Dagegen ist nichts einzuwenden, es stört mich absolut nicht, wahrscheinlich würde ich einen Promi auch hofieren, wenn ich einem begegnen würdeWas mich nervt ist, dass angeblich vor dem Gesetz alle GLEICH sein sollen. Und dem ist einfach nicht so, Promi hin und Promi her. Das ist nicht in Odnung.
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@ Iris: Sorry, aber jetzt blicke ich gar nicht mehr durch... Was meinst du mit deinem Posting zu meinem Posting über die übereifrigen Beamten????
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Was mich nervt ist, dass angeblich vor dem Gesetz alle GLEICH sein sollen. Und dem ist einfach nicht so, Promi hin und Promi her. Das ist nicht in Odnung.
Ich versuch jetzt nicht noch mal zu erklären, daß dies in diesem Fall eben nicht so war und mir auch kein Fall einfällt, bei dem es so gewesen wäre... ich hab keine Lust mehr...
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Original von Hazel
@ Iris: Sorry, aber jetzt blicke ich gar nicht mehr durch... Was meinst du mit deinem Posting zu meinem Posting über die übereifrigen Beamten????
Ganz einfach: Die Staatsanwaltschaft (nicht der betroffene Polizist) hat ein Verfahren wegen Beleidigung gegen den Herrn Bohlen eröffnet; Gegenstand des Verfahrens war, daß der Herr Bohlen einen Polizisten im Dienst geduzt hat. Dieses Verfahren wurde eingestellt, weil dem Herrn Bohlen keine beleidigende Absicht beim Duzen des Polizisten nachgewiesen werden konnte.
Punkt.Da war kein Beamter übereifrig, bestenfalls wollte er dem Herrn Bohlen einen Denkzettel verpassen, indem er den Sachverhalt an einen Staatsanwalt weitergeleitet und so das Verfahren ins Rollen gebracht hat.
Wegen was hätte man denn jetzt den Polizisten belangen sollen???