weioweiowei... was hier wieder an Bildzeitungswissen verkauft wird, ist ja zum Haare raufen.
Herr Bohlen hat keineswegs einen Freifahrtschein. Es ging in diesem Urteil lediglich um den genannten Einzelfall. Soweit ich weiß handelte es sich dabei um ein lockeres nicht beleidigendes Gespräch, in dem Herr Bohlen mehr mals das DU statt dem SIE benutzte.
Herr Bohlen konnte dann im Zuge des Gerichtsverfahrens glaubhaft machen, keinerlei böse Absicht verfolgt zu haben, sondern generell sehr selten die Anredeform SIE zu benutzen.
In der Urteilsbegründung steht allerdings (zumindest ist das das was bei uns verbreitet wurde) explizit drin, daß er auf sein Fehlverhalten hingewiesen wurde und sollten weitere Fälle dieser Art in Zusammenhang mit Herrn Bohlen bekannt werden, so ist in diesen Fällen der Tatbestand der Beleidigung erneut zu prüfen.
Daß es keine Beamtenbeleidigung gibt, hat Tom ja schon wunderbar erklärt, also erspare ich mir das hier.
@ Idgie
Auch ich bin geneigt über ein herausgerutschtes DU im Dienst hinwegzusehen, gerade bei jungen Leuten, passiert es mir auch schon mal, daß ich nicht das SIE benutze, sondern lapidar DU sage.
Wenn ich allerdings feststelle, daß jemand das DU gezielt einsetzt, um mir klar zu machen, für wie bescheuert er mich und meine Maßnahmen eigentlich hält, dann werde ich auch leicht gereizt und verbitte mir dies. Wenn das nicht zum Ziel führt, kann ich sehr ungemütlich werden, bis jetzt hat das immer gereicht.
Soweit eine Anzeige wegen der Anredeform DU zu schreiben bin ich allerdings noch nie gegangen. Ich glaub auch nicht, daß ich das tun werde. Da hab ich andere Mittel, mich ein wenig zu rächen.....
(erinnert sich an den Motorradfahrer, dem sie den Endtopf abgeschraubt und sichergestellt hat und der daraufhin 5 Stunden auf einem Rastplatz herumstand....hätte er sich normal verhalten, hätte er ne Mängelkarte bekommen und gut wäre es gewesen.....jajaja.... wie es in den Wald rein ruft....)