Urheberrechtliche Fragen

  • Hätte gerne eine etwas ausführlichere Antwort auf die frage, die serce in 2006 gestellt hatte.
    Ich nehme mal ein Beispiel. Jemand hat in einem anderen Forum folgendes gepostet:
    .... Nomen est omen? In diesem Fall nicht. Ich hab selten jemanden erlebt, der über ein perfideres Gedankengut verfügt wie sie. Sie ist in meinen Augen die personifizierte Boshaftigkeit. Ihre Unterstellungen damals bei der ...-Affaire, ihre Pietätlosigkeit mir gegenüber mit ihrer Signatur und auch ihre Postings sprechen ihre eigene Sprache.
    Nehmen wir an, ich schreibe an einem Roman, mit dem ich Erlebnisse, die ich in diesem Forum gemacht habe, verarbeiten will. Darf ich diesen Post wortwörtlich so benutzen, wenn die Zusammenhänge zu den Abläufen im wirklichen Forum in meinem Roman nicht erkennbar sind? Oder greifen hier Urheberrechte?

  • Das Gesetz schützt "Werke", die eine "persönliche geistige Schöpfung" darstellen. Ob das der Fall ist bleibt natürlich Einzelfallentscheidung- aber nur weil auch schon Herr Grass ein und" in einem Text verwendet hat ist mir die Verwendung dieses Wortes nicht verboten.

  • Danke für die Antwort, beowulf. :-)
    Noch genauer als du es getan hast kann man die Frage dann wohl nicht beantworten.
    Das bedeutet, dass in manchen Fällen auch Verlage schlicht einschätzen müssen, ob bei eingesandten Manuskripten Urheber- oder Persönlichkeitsrechte verletzt werden oder nicht.

  • Wenn einer deiner Protagonisten aus einem Lied eine Zeile vor sich hinsingt kann das Ärger geben, wenn der Interpret dich - soll heißen den Zusammenhang deines Buches mit seiner Musik nicht mag. Ansonsten reicht in der Regel die zitierung aus. also z.B. auf der letzten Seite der Hinweis Der Auszu aus dem Gedicht auf Seite ..stammt von .... aus dem Buch ....erschienen im Verlag.....


    Besprich das am Besten mit deinem Lektor und Verlag- die haben Spezialisten für so was.

  • Huhu Mulle,
    Vorsicht ist geboten. Große Vorsicht. Du solltest auf jeden Fall das Einverständnis des Musikverlags/Interpreten einholen, und zwar schriftlich. Wahrscheinlich kostet dich das dann auch etwas. Ich hatte gerade einen ähnlichen Fall, wollte Liedzeilen vor die einzelnen Teile meines Buches stellen. Meine Lektorin rief dann bei der Rechtsabteilung meines Verlags an, und ihr schlug, O-Ton, "eisiges Schweigen" entgegen. Tatsache war, dass der Musikverlag mehrere Tausend (!) Euro haben wollte. Gut, es waren Dylan, Cat Stevens, die Beatles etc., und ich frage mich, ob die nicht schon berühmt genug sind, um sich an so einem kleinen Krauter wie mir zu bereichern, aber so war's halt. Ich hab dann auf die Texte verzichtet (verzichten müssen).
    Google mal zum Zitatrecht (bei mir googelt's gerade so langsam, dass ich nicht weiterkomme). Da ist ziemlich genau erklärt, was ein Zitat - und damit lizenzfrei - ist. Wenn ich es recht in Erinnerung habe, gilt als Zitat nur, was in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Inhalt des Textes steht bzw. maßgeblich zum Inhalt beiträgt. Ein gesummtes Lied fällt wahrscheinlich nicht darunter ... :-(

    Ship me somewhere's east of Suez,
    where the best is like the worst,
    where there aren't no ten commandments
    an' a man can raise a thirst


    Kipling

  • Wenn man das liest, bekommt man den Eindruck, dass ein eigentlich sinnvolles Gesetz (Urheberrecht) von Musikverlagen missbraucht wird, um finanziellen Nutzen daraus zu ziehen. Zumal ein Zitat in einem Buch durchaus auch als Werbung für ein Lied angesehen werden kann.
    Da bleibt zu hoffen, dass Texte von Buchautoren auch so gut geschützt sind. Es ist ja immerhin ein Thema, dass, wenn ich verschiedenen Verlagen etwas von mir Geschriebenes zusende, diese den Text theoretisch nehmen und ihn, ohne mich als Urheber ins Boot zu holen, ganz oder teilweise veröffentlichen könnten.

  • Es kommt noch ein dickes Problem für den Autor/in dazu. Schaut mal in eure Verträge:


    Der Autor verpflichtet sich, den Verlag auf evtl. Lizenverletzungungen aufmerksam zu machen....nun macht mal schön, wenn du davon keine Ahnung hast :bonk


    euer hef

  • Zitat

    Original von Tom Löwenherz
    Es ist ja immerhin ein Thema, dass, wenn ich verschiedenen Verlagen etwas von mir Geschriebenes zusende, diese den Text theoretisch nehmen und ihn, ohne mich als Urheber ins Boot zu holen, ganz oder teilweise veröffentlichen könnten.


    Das könnten sie. Theoretisch. Da das Nutzen-Risiko-Verhältnis bei derlei Gebahren aber eher ungünstig ausfallen würde, kommt sowas in der Praxis kaum bis gar nicht vor.
    Die haben nichts davon, wenn sie Dich um Deine paar Prozent Autorentantieme bescheißen. Du könntest ihnen aber sehr wohl an den Karren fahren, wenn Du sie wg. Urheberrechtsverletzung verklagst ... und wenn es nur der Image-Schaden ist.


    Soll natürlich schon vorgekommen sein, dass Autoren andere Autoren plagiiert (heißt das so???) haben :grin. Im letzten großen Fall (der mit dem unaussprechlichen mexikanischen Höhlenmolch) resultierte das dann in einer stillschweigenden, für den ursprünglichen Autor sicher finanziell vorteilhaften Einigung und der Lizenzausgabe des teil-geklauten Werks mit einem Vielfachen der Auflage, die zuvor weitgehend unbeachtet in einem Kleinstverlag erschienen war.
    Das nennt man dann eine Win-Win-Situation ...