ZitatOriginal von Ikarus
Voltaire , heißt das jetzt, das KH könnte sehr wohl eine Therapie empfohlen haben, aber kann nichts tun, wenn der Betroffene sie nicht in Anspruch nimmt?
So fasse ich das jedenfalls auf, was Du schriebst.
Genauso ist es - es sei denn, es hätte ein Gerichtsbeschluß vorgelegen. Ansonsten kann keiner gegen seinen Willen im Krankenhaus behalten werden bzw. können gegen seinen Willen keine therapeutischen Maßnahmen durchgeführt werden.