ZitatOriginal von Kim_Meridian
Ich hab irgendwo nur gehört, dass das auswärtige Amt eine Warnung ausgesprochen haben soll und dass die Bundesrepublik deswegen nicht mehr verpflichtet ist, Frau Osthoff da noch einmal rauszuholen, wenn was passiert.
Auch wenn Frau Osthoff nochmals entführt werden sollte, ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, hier wieder zu helfen. Allerdings kann hier ein Ersatz der Kosten verlangt werden - eben weil eine Warnung ausgesprochen wurde.
Wenn Frau Osthoff wieder nach Deutschland zurückkommen sollte, dann kann man ihren Pass einziehen. Eine Ausreise in den Irak wäre dann nicht mehr möglich. Das Grundrecht der Freizügigkeit bezieht sich nur auf das deutsche Inland. Ein Grundrecht auf Ausreise ins Ausland gibt es nicht. Aus vielerlei Gründen kann eine sogenannte Passsperre ausgesprochen werden.