Ok, ich hab mich durch die komplette Seite geklickt, zu den Kosten finde ich rein gar nichts....
Die von dir genannte Rechnung, kann ich mir so wirklich nicht vorstellen. Wenn sonst jemand dazu nähere Informationen hätte, wäre ich dankbar.
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Ich hab gerade den link abgeändert. Da sind allerdings nur die Kosten für die Gerichtskosten aufgeführt.
Das andere finde ich aber bestimmt auch noch...
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Hier, unter 3.:
http://www.initiative-gegen-di…sstrafe.de/Argumente1.htm
Okay, die Kosten für die Todesstrafe sind nur 3 x so hoch - finde ich trotzdem erschreckend, wie viele Leute da noch argumentieren, dass die Todesstrafe "billiger" wäre... Bei sofortiger Hinrichtung vielleicht, aber das gibt es doch in den allermeisten Fällen gar nicht.
Hoffe dir geholfen zu haben, babyjane!
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Zitat
Kosten laut http://www.todesstrafe-usa.de/usa_bundesrecht.htm
durchschnittliche Kosten der Verteidigung für einen Fall, in dem der Generalstaatsanwalt nicht die Todesstrafe anstrebt: $ 55 772
durchschnittliche Kosten der Verteidigung für einen Fall, in dem der Generalstaatsanwalt die Todesstrafe anstrebt: $ 218 112
durchschnittliche Kosten der Anklage in einem Todesstraffall (darin nicht eingeschlossen sind z.B. Expertengutachten): $ 365 000
Ah......ich hab das mal hier reinkopiert als Zitat und Diskussionsgrundlage.
Mal davon abgesehen, daß ich die Todesstrafe auch recht kritisch betrachte und ich diese Kosten für erheblich überzogen halte. (Aber ich habe halt nur deutsche Gerichts Erfahrung...), eine lebenslange Haftstrafe mit Sicherungsverwahrung würde die oben genannten Kosten zumindest in Deutschland bei weitem überschreiten. Ich hab da jetzt keine genauen Zahlen im Kopf, aber da meine Schwester ja Justizvollzugsangestellte ist, sollte sich das in Erfahrung bringen lassen.
Ich bin wirklich davon überzeugt, daß die von dir aufgeführte Rechnung nicht der Wahrheit entspricht. -
Die Rechnung wurde nicht von mir aufgestellt :-). Ich halte mich nur daran, was mir vertrauenswürdige Organisationen sagen bzw. was diese auf ihren Seiten veröffentlichen. Darüber wird oft diskutiert.
Da ich und du keine Ahnung haben, was Rechtsanwälte und Co in den USA kosten, können wir uns eigentlich auch kein Urteil darüber erlauben, oder :-)?Ich habe es einfach übernommen und glaube es auch. Mögen die Zahlen auch etwas überspitzt sein, im Enddefekt gehe ich davon aus, dass es tatsächlich so ist.
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Ich habe nie behauptet, daß du die Rechnung aufgestellt hast.....
Ich hab mich da jetzt mal durchgeackert, auch durch den englischsprachigen Link.
Ganz klar, ich habe keine Vorstellunge davon was ein Rechtsanwalt in den USA kostet, aber es wird wohl dort wie hier so sein, daß der Angeklagte seine Gerichtskosten bei einer Schuldsprechung selbst zu tragen hat.... die Kosten kommen auf den Staat also nur zu, wenn der Angeklagte mittellos ist oder aber frei gesprochen wird.
Bei den Kosten für Richter/Staatsanwalt handelt es sich um rein fiktive Kosten, da Richter so oder so ihr monatliches Gehalt bekommen, ob sie nun in der Zeit jemanden zum Tode verurteilen oder aber Fahrraddiebstähle verhandeln.
Weiterhin bliebe zu bedenken, ob nicht auch ein zu einer lebenslangen Haftstrafe Verurteilter durch alle Instanzen gehen würde, bevor er sich mit einem endgültigen Urteil zufrieden geben muß, die Kosten kommen also auch auf den Steuerzahler zu, wenn es nicht um die Todesstrafe geht.
(Warum eine Gerichtsverhandlung mit dem Ziel der Verurteilung zum Tode teuerer sein soll, als eine mit dem Ziel der lebenslangen Haft, erschließt sich mir noch nicht komplett.... ich werd mir da aber noch mal Gedanken zu machen. Und den englischen Text noch mal genauer lesen. )Aber ich vermute, wir kommen hier mal wieder nicht auf einen Nenner.... ich kann trotzdem nur darum bitten ein wenig kritischer und überlegter mit solchen Informationen umzugehen.
Die Seite http://www.todesstrafe-usa.de/ erscheint mir doch sehr reißerisch und auf Mitgliederfang ausgerichtet und vorallem in ihrem Urteil sehr sehr subjektiv zu sein.
Speziell, der Teil über die Verurteilung zum Tode bei Sexualstraftätern stellt bei mir die Nackenhaare auf... ganz böse Formulierungen sind da drin, die sehr leicht durchschaubar darauf ausgerichtet sind die Wahrheit ein wenig zu beschönigen und zu verschleiern....
Wichtig, ich sage nicht, daß dort die Unwahrheit steht, ich sage nur, daß gewisse Faktoren keine Beachtung finden, während andere überbewertet werden.Aber ich hab jetzt grad wenig Lust einen Kampf gegen Windmühlen aufzunehmen....da ich ja kein absoluter Gegner aber auch kein absoluter Befürworter der Todesstrafe bin, daher bin ich schon still und aus diesem Fred verschwunden.
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Sagt mal, wie seid ihr denn drauf? Das entwickelt sich jetzt hier aber nicht in Richtung der kostengünstigsten Entsorgungsmöglichkeit für Straftäter, oder? In diesem Fall mögen euch die Türen zur Rechtsprechung nachhaltig verschlossen bleiben.
Ach so. Noch ein paar ganz kurze Infos zum Thema Vorsatz und Fahrlässigkeit für alle die es interessiert. BJ hat es ja schon erwähnt:
Man unterscheidet im Strafrecht nach Vorsatz und Fahrlässigkeit und innerhalb der Fahrlässigkeit nach grober und einfacher Fahrlässigkeit.
Beim Vorsatz nimmt der Täter den Schaden willentlich und wissentlich in Kauf, das heißt, er handelt bewußt und mit Absicht.
Bei der Fahrlässigkeit handelt man einfach gesagt nicht mit der erforderlichen Sorgfalt. Strafbar ist fahrlässiges Verhalten nur dann, wenn gesetzliche Bestimmungen eine Bestrafung auch für den Fall der Fahrlässigkeit ausdrücklich vorsehen. Grob fahrlässig handelt der, der bei normaler Betrachtung einen möglichen Schadenseintritt hätte erkennen müssen, und diesen bei alternativem Verhalten hätte vermeiden können. In diesem Fall muss sich der Täter sein (falsches) Verhalten vorwerfen lassen und sich dafür verantworten. Einfache Fahrlässigkeit ist schwieriger abzugrenzen von Unachtsamkeiten, für die man sich im Regelfall nicht verantworten muss. Bei einfacher Fahrlässigkeit drängt sich die Verletzung der Sorgfaltspflicht nicht unbedingt sofort auf. Solche Tatbestände spielen auch im Strafrecht eigentlich keine große Rolle. -
Idgie:
Deine Art der Formulierung im Bereich der Definition der einfachen Fahrlässigkeit ist ziemlich... nun ja... einfach gehalten und läßt Spielraum für Mißverständnisse.
Hier nur kurz die Aufsplitterung der Fahrlässigkeit:
Fahrlässigkeit bedeutet Sorgfaltspflichtverletzung, bei Voraussehbarkeit des Erfolgs-Sorgfaltspflicht Verletzung:
Das Maß der Sorgfaltspflicht richtet sich nach den Umständen sowie den persönlichen Kenntnissen.
Es muß außerdem festgestellt werden, daß der Erfolg der Tat (hier also der Tod eines Menschen) durch pflichtgemässes Verhalten vermieden werden konnte.
(Im Falle der Verkehrsunfälle: Überhöhte Geschwindigkeit / Übermüdung / Unaufmerksamkeit oder Alkohol am Steuer aber auch das Mißachten der Vorfahrt oder Überfahren einer roten Ampel als Unfallursache können solche Sorgfaltspflichtverletzungen sein)-Vorraussehbarkeit des Erfolgs:
Eigentlich klar, dem *Täter* muß bewußt gewesen sein, daß er durch sein Verhalten, das Leben eines anderen Menschen gefährdet.
(Im Bezug auf die hier angesprochenen Verkehrsunfälle ist es wohl jedem Autofahrer bekannt, daß er durch ein Fehlverhalten im Straßenverkehr, das Leben anderer Menschen in Gefahr bringen kann... der "Erfolg" wäre also bei den von mir oben genannten Beispielen durchaus vorhersehbar.)
Bei wirklichem Interesse deinerseits erläutere ich dir die einfache Fahrlässigkeit gerne noch genauer per PN, ich denke jedoch, daß das hier eindeutig zu weit führen würde.Bei wirklichem Interesse kannst du mir gerne eine PN schreiben und ich erläutere dir das noch weiter, hier würde es aber, denke ich, definitiv zu weit vom Thema wegführen.
Zu der Beurteilung unserer Diskussion über die "Entsorgungskosten", ging es mir lediglich um das Aushebeln eines meiner Meinung nach nicht wahrheitsgemäßen Argumentes.
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Hallo alle!
Die Zahlen, die Hazel gefunden hat, sind meines Wissens nach korrekt. Die Gerichtsverhandlung in USA kommt nicht teurer oder billiger, wenn es um Todesstrafe oder Lebenslang geht - aber hinterher wirds immens.
Das US-Recht sieht viele Einspruchsmöglichkeiten, Gutachten, Hearings, nochmal Hearings und wieder Hearings vor.
Ich habe mit Juan Melendez lange gesprochen (er war unschuldig im Todestrakt) und er meinte: das einzige, was den amerikanischen Staat von der Todesstrafe abbringen könnte, wäre ein Blickauf das Geld. Ich sehe das genau so, in Amerika hat dieses System eine lange Tradition, die sich auf die Pfeiler der Geschichte stützt. Das in den Köpfen zu ändern halte ich nicht für wahrscheinlich - wohl aber ein finanzielles Argument.
Silke -
Hallo Kein Komma,
diese Einspruchsmöglichkeiten und Hearings und so weiter und so fort bestehen aber auch, wenn es um eine lebenslange Haft gehen würde. Die Kosten kämen also auch da auf den Staat zu, ich finde dieses Argument einfach nicht schlüssig, aber gut...... bin schon weg. -
Grundsätzlich denke ich, dass die Verurteilten mehr um ihr Leben kämpfen werden als wenn sie "nur" lebenslang inhaftiert werden. Dementsprechend wird es mehr Gutachten und mehr Hearings und wesentlich mehr Arbeit für deren Anwälte geben.
Und demzufolge bin ich mir auch sicher, dass die Zahlen einigermaßen korrekt sind.Dass Organsiationen wie Alive "reißerisch" sind, sehe ich auch nicht so. Die setzen sich einfach für die Belange der Insassen ein. Genauso gut könnte man andere Organisationen als "reißerisch" abstempeln, jeden Verein, der z.B. um die Rechte für Tiere kämpft oder für andere Dinge eintritt. Jeder versucht, so viele Menschen wie möglich von "seiner" Sache zu überzeugen. Und ALIVE hat viele gute Beispiele, wo Unschuldige freigelassen werden mussten, bzw. das Todesurteil zumindest in lebenslänglich umgewandelt werden musste, weil die sog. Beweise nicht schlüssig oder ganz einfach falsch waren.
Korruption scheint es in jedem Land zu geben :-).Todesstrafe ist schlecht, das ist meine Meinung und fertig.
Andere Leute mögen andere Meinungen haben. Ich gestehe jedem seine Meinung zu und bin gewillt, sachlich darüber zu diskutieren. Meistens ist das jedoch nicht möglich...
Ich habe schon mal erklärt, dass ich vor wenigen Jahren noch felsenfest von dem Nutzen der TS überzeugt war.
Jeder, der dafür ist, sollte unbedingt zu diesem Thema "googeln". Mich hat das alles, und persönliche Kontakte zu Verurteilten in den USA, vom Gegenteil überzeugt!Todesstrafe bedeutet für mich finsteres Mittelalter. Natürlich müssen die Täter bestraft werden, sogar hart bestraft werden, aber "Auge um Auge" ist keine Lösung, selbst wenn es in der Bibel steht, was immer gerne angeführt wird :-). Denn da steht auch etwas von "Vergebung"...
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Wäre wirklich mal schön, wenn jemand mal ein Argument "Pro-Todesstrafe" vortragen würde, ich befürchte aber, da gibt es nicht eines.
Als moralisch verwerflich empfinde ich es, wenn man die Kosten gegeneinander aufrechnet, was ein Todeskandidat kostet und was ein Dauereinsitzender kostet.
Nicht nur im Grundgesetz sondern auch die Allgemeinen Menschenrechte gehen von der Unantastbarkeit der Würde des Menschen auch. Diese Würdegarantie gilt auch für alle verurteilten Straftäter.
btw.: In Hamburg kostet ein Gefangener je Tag 92,46 EUR. In dieser Summe sind alle anfallenden Kosten (Personalkosten, Gebäudeunterhaltung usw.) enthalten. Da aber die Strafvollstreckung ausschließlich in der Hand des Staates liegt (noch ist eine Teilprivatisierung des Strafvollzuges nur mal so angedacht) muss der Staat auch für alle Kosten aufkommen.
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Zitat
Und ALIVE hat viele gute Beispiele, wo Unschuldige freigelassen werden mussten, bzw. das Todesurteil zumindest in lebenslänglich umgewandelt werden musste, weil die sog. Beweise nicht schlüssig oder ganz einfach falsch waren.
Korruption scheint es in jedem Land zu gebenUah... wirfst du da nicht unterschiedliche Dinge in einen Topf?
Zitatmehr Arbeit für deren Anwälte geben.
Wie ich ja schon schrieb IHRE Anwälte müssen die Angeklagten selbst zahlen, es sei denn sie sind mittellos...
@ Voltaire
Natürlich ist das moralisch verwerflich, das bestreitet niemand.Trotzdem bin ich immer noch der Meinung, daß es bei dieser Kostenrechnung einen Denkfehler gibt, der durch die Aufsteller dieser Rechnung sogar gewollt ist. Nämlich, der daß es sich größtenteils um fiktive Kosten und nicht um bares Geld handelt. Und nur weil es moralisch bedenklich ist darüber zu sprechen, werde ich diesen Denkfehler bestimmt nicht kommentarlos hinnehmen.
(Kurzes Telefonat mit meiner Schwester, je nach Haftunterbringung und Art des Vollzugs (Offener Vollzug bzw. Sicherungsverwahrung) variierendie Kosten zwischen 100 und 200 Euro pro Tag....)
Was das Argument pro Todesstrafe angeht....nun ja, das einzige wirklich schlüssige, wenn man die Kosten mal ignoriert, ist wohl, der Schutz der Bevölkerung vor weiteren Taten dieses Täters... dieser Schutz wäre allerdings auch bei lebenslanger Haft gegeben, also ein recht löchriges Argument.
*ärgert sich, daß sie doch wieder hier reingeguckt hat....*