VERKEHRSERZIEHUNG!

  • So ich mach hier jetzt mal einen auf Verkehrspolizei und außerdem mache ich meiner Genervtheit Luft.


    Ich war gestern im Dienst, es war kalt, es war naß, es war nebelig. (Sichtweite ca. 100 m) Wir fahren also gemütlich in unserem Bereich herum und suchen böse Buben. Die Sicht ist sowieso schon schlecht eben wegen dem Nebel, allerdings wird sie noch schlecht weil von den 100 Autos die außer uns noch herumfahren 99 die Nebelschlußleuchte eingeschaltet haben und uns blenden.
    Nebelschlußleuchte, eigentlich eine wirklich sinnvolle Sache, wenn man denn dann tatsächlich Nebel und Sicht UNTER 50 METERN hat. Denn nur dann darf man diese Nebelschlußleuchte einschalten und wenn man sie dann einschaltet, darf man NUR 50 KM/H schnell fahren, weil man ja eben nur 50 m weit sieht.
    Als Mr.NEbelschlußleuchte NR 99 mit ca. 180 an uns vorbeifährt reißt meinem Kollegen die Geduldsschnur. "Den halten wir an!" Ich nicke müde und kuschel mich wieder in meinen Sitz. Soll er mal machen, die Diskussionen kenn ich schon, wird bestimmt amüsant.


    Ich behalte Recht.
    Der ältere Herr mit Hut, kennt natürlich die Gesetze wieder mal viel besser als wir und über die Frechheit, daß wir in anhalten, weil er doch so vorbildlich die Nebelschlußleuchte eingeschaltete hat, wird er sich noch bei meinem Vorgesetzten beschweren.
    Als mir das Gespräch zu bunt wird, mische ich mich (vorher hab ich grinsend auf der andren Fahrzeugseite gestanden) in das Gespräch ein.
    "Guter Mann, mein Kollege hat ihnen das ja gerade erklärt. Es ist ihr gutes Recht das Verwarnungsgeld abzulehnen. Allerdings würde ich mir das an ihrer Stelle gut überlegen. Denn wie sie ja aufgrund ihrer phänomenalen Rechtskenntnisse wissen, dürfen sie ja nur 50 km/h mit eingeschalteter Nebelschlußleuchte fahren. Laut unserer Messung fuhren sie 180. Minus den Toleranzwert(15 % bei justiertem Tacho), sind wir da bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 103 km/h.....das bedeutet 3 Monate Führerscheinentzug und ein Bußgeld in schmerzhafter Höhe. Wir können hier jetzt noch weiter diskutieren, wozu ich ehrlich gesagt keine Lust habe, sie zahlen das Verwarnungsgeld wegen der Nebelschlußleuchte oder sie lehnen es ab, was ja ihr gutes Recht ist und mein Kollege schreibt die Anzeige natürlich mit Erwähnung der Geschwindigkeit. Was die Bußgeldstelle dann tatsächlich daraus macht, bleibt abzuwarten."


    Stille am anderen Ende.
    Dann ein Griff, die Nebelschlußleuchte ist aus. Der ältere Herr lächelt nett.
    "Aber Frau Wachtmeister...."
    "Sie haben mich gerade degradiert, Wachtmeister gibt es im Lande NRW nicht mehr. Den Rest des Gesprächs führen sie dann bitte mit meinem Kollegen weiter."


    Ca. eine halbe Stunde nach dem Anhalten sitzen wir wieder warm und trocken und mein Kollege macht sich Notizen für die Anzeige. Weil zahlen wollte der gute Mann immer noch nicht. Den Sachverhalt will er erstmal mit seinem Anwalt durchsprechen und überhaupt wird er sich erstmal erkundigen, ob man denn bei Nebel überhaupt Fahrzeuge anhalten darf, schließlich sei das ja enorm gefährlich.


    @ Geli
    Nein, das war keine Ausnahme, so reagiert ausnahmslos jeder, den man auf seine eingeschaltete Nebelschlußleuchte aufmerksam macht. Jeder fühlt sich im Recht und denkt, er tut noch eine gute Tat mit dem Griff zum Nebelschlußleuchtenschalter.
    Wenn du ca. zwölfundreißigtausend solcher Gespräche geführt hast, dich zu siebunddrölfzig Beschwerden äußern mußteste, weil du jemanden auf SEINEN Fehler aufmerksam gemacht hast, dann hast du irgendwann keine Lust mehr auf diesen Scheiß.
    Darum ist Nebelschlußleuchte bei mir ein REIZWORT.... da bekomm ich direkt Pickel und Warzen. :lache


    (Ich hoffe einige Eulen, die vorher dem Irrglauben erlegen sind, die Nebelschlußleucht darf man bei dem kleinsten Nebelschwaden anschalten, eines besseren belehrt zu haben.)


    (Kurz editiert, damit auch die fachkompetenten Eulen hier keinen Fehler im Opportunitätsprinzip mehr feststellen.... :-] )

  • Ich kann Deine Genervtheit total nachvollziehen.
    Zu meinem Job muss ich täglich auf die Autobahn und viel zu oft hat irgendein Dussel seine Nebelschlussleuchte an. Nicht nur, dass es nicht erlaubt ist, das grelle irritierende Licht nervt auch die nachfolgenden Autofahrer.


    Übrigends, die endlos, sinnlosen Disskussionen kenne ich auch von meinem Dienst.

  • Bezüglich der Abwägung "widerrechtliches Einschalten der Nebelschlussleuchte" und "Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit" äußere ich mich dann mal besser nicht - vielleicht habe ich da ja auch was falsch verstanden. :-) :-) :-)


    Dienstrechtlich übrigens ein sehr interessantes Thema........... :wave



    *Klugscheißmodusaus* :wave

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Voltaire:
    Ich war da bis vor kurzem auch sehr skeptisch, aber man greift da auf den § 3 StVO zurück nicht angepaßte Geschwindigkeit bei schlechten Witterungsverhältnissen.
    Ist bisher immer problemlos durchgegangen. Natürlich ist es ziemlich konstruiert, aber es geht durch.
    Standard ist aber eigentlich, da hast du Recht, der 10 € Verwarngeldsatz für das nicht notwendige Einschalten der Nebelschlußleuchte.


    Wo siehst du hier dienstrechtliche Probleme? (gerne auch per PN)

  • Zitat

    Original von Babyjane
    Voltaire:
    Ich war da bis vor kurzem auch sehr skeptisch, aber man greift da auf den § 3 StVO zurück nicht angepaßte Geschwindigkeit bei schlechten Witterungsverhältnissen.
    Ist bisher immer problemlos durchgegangen. Natürlich ist es ziemlich konstruiert, aber es geht durch.
    Standard ist aber eigentlich, da hast du Recht, der 10 € Verwarngeldsatz für das nicht notwendige Einschalten der Nebelschlußleuchte.


    Wo siehst du hier dienstrechtliche Probleme? (gerne auch per PN)



    War von mir auch nur als Scherz gemeint - ich habe von Verkehrsrecht nun sowas von keiner Ahnung :bruell :bruell - ich verlass mich da ganz auf dich. Ich höre sowieso lieber auf Praktiker, die wissen im Zweifelsfall sowieso viel besser wie eine Vorschrift auszulegen ist. :wave :wave :wave :-)

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    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • :lache
    ....man muß nur alles richtig begründen können, hat mein Strafrechtlehrer immer gesagt. Mit der richtigen Begründung, dürfen sie einem flüchtenden Kleinkind von hinten mit einem Granatenwerfer in den Rücken schießen....allerdings würde ich die Begründung dann bitte gerne zugeschickt bekommen, falls sie mal in die Situation kommen. :lache

  • hm....die meisten vergessen doch, die wieder auszuschalten, sobald die Nebelbank vorbei ist, oder?


    Ich hab sowas gar nicht...jedenfalls nicht das ich wüsste :grin


    Gestern war gerade wieder mal ein Bericht, über Mittelspurschleicher..die regen mich viel mehr auf, sie nötigen zu gefährlichen Unternehmungen.


    Begründung der meisten.."Och, hab ich gar nicht bemerkt", oder.."Naja ich hab Angst vorm Spurwechsel"...hm, so Leute dürften gar nicht auf die Autobahn
    Kostet übrigens 40 Euro und 1 Punkt, wenn man da so in der Mitte entlangschleicht

  • Habe die Nebelschlußleuchte in meiner über 20jährigen Zeit als Autofahrer m.W. ein einziges Mal benutzt: Als ich eines Januars Ende der 1980er zwischen Holzkirchen und Bad Tölz auf der damals noch nicht ausgebauten B13 bei Nebel und dichtem Schneegestöber im zweiten Gang fast blind vor Weiß heimwärts tuckerte ...
    Ich wurde von einem dunklen BMW überholt, der mich mit einer Ladung zermatschtem Frischschnee auf Kühler und Winschutzscheibe beglückte. Natürlich hatte er auch die Nebelschlußleuchte an, die recht bald im Wald verschwand.
    Besagter BMW steckte dann ein paar km weiter etwa 200 m tief in einem Feld, hinter sich eine deutschliche Schlingerspur auf der Straße, die im Tiefschnee eine schnurgerade Linie bis zu seinem Heck bildete. Der Kühler war bis zur Insassenkabine in der aufgeschoppten weißen Pracht verschwunden. Ein schöner Anblick nach dem Ärger mit dem Matsch.
    Ich habe ihn stehen gelassen. Schließlich stand in der Kurve ein alarmoranges schwäbisches Notrufschweinchen.


    Jetzt meine Fragen, BJ:

    • Habe ich mich strafbar gemacht?
    • Wenn ja, ist das inzwischen verjährt?


    :lache


  • Ich glaube schon, dass Du die hast, ist wohl Vorschrift *klugscheißmodus aus*


    Wo war dieser Bericht? Will den haben. Dann kann ich den Idioten, die mich zum Überholen auf der Standspur zwingen (huhu, Doc) das vor die Nase halten oder anhand des Kennzeichens zuschicken lassen, von der Polizei.


    Und das schlimme ist, dass sie meist nicht mal mitkriegen, dass sie Verkehrshindernisse sind.


    Zitat

    hm, so Leute dürften gar nicht auf die Autobahn

    :write

  • Ich stelle mir gerade die Frage, ab wann man ein Mittelspurschleicher ist. Ich behaupte jetzt mal, dass ich keiner wäre...


    Macht man das an einer bestimmten Geschwindigkeit fest? Ist man ein MSS, wenn langsamer als die LKWs oder gleichschnell wie selbige fährt? Ist man ein MSS, wenn man sich nicht zwischen jeden LKW wieder auf die rechte Spur wirft, 10 Meter fährt und dann wieder auf die Mittelspur wechselt um den nächsten LKW zu überholen?


    Mein Auto ist nicht das schnellste und auf der linken Spur hab ich nur selten etwas zu suchen, wenn die Autobahn dreispurig ist, was sie auf unseren Abschnitt der A9 zum Glück ist. Ich fahre natürlich schneller als LKWs. Aber es lohnt sich doch selten auf die rechte Spur zu wechseln, weil doch meist ein LKW am anderen da fährt.


    Hm, ich hab jetzt nochmal darüber nachgedacht und: nein, ich fahre eigentlich nicht unberechtigt auf dem Mittelstreifen und dort auch nicht zu langsam. Wenn ich ja mal gemütlich sein will, dann kommt es schon mal vor, dass ich auf der rechte Spur dahingondle, ansonsten hat man doch auf der mittleren Spur eher das Bedürfnis schnell an den LKWs, etc. vorbeizukommen, weil neben denen zu fahren, macht ja erst recht keinen Spaß.

  • Zitat

    Original von Iris
    Jetzt meine Fragen, BJ:

    • Habe ich mich strafbar gemacht?
    • Wenn ja, ist das inzwischen verjährt?


    :lache


    1. natürlich hast du geschaut, ob jemand verletzt war und als du festgestellt hast, daß dem nicht so war bist du weiter gefahren....
    Also hat Frau Kammerer keinerlei Straftat begangen. :lache


    2. Verjährungsfristen sind eher Voltairs Gebiet :-]

  • Zitat

    Original von Babyjane
    1. natürlich hast du geschaut, ob jemand verletzt war und als du festgestellt hast, daß dem nicht so war bist du weiter gefahren....
    Also hat Frau Kammerer keinerlei Straftat begangen. :lache


    Aber sehr gelacht! Damals wie heute! »Kleine Sünden bestraft der Liebe Gott sofort.« :rofl

  • Zitat

    Original von Babyjane


    2. Verjährungsfristen sind eher Voltairs Gebiet :-]



    Iris
    Willst du darauf eine ernsthafte Antwort? :bruell


    Ich würde das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen, weil offensichtlich niemand verletzt wurde, also der Straftatbestand der "Unterlassung einer Hilfeleistung" nicht vorgelegen hat. Bezüglich der Verjährung bin ich mir nicht so sicher. Normalerweise beginnt die Verjährungsfrist erst mit der Kenntnisnahme einer Behörde, des zur Strafahndung anstehenden Tatbestandes.
    Da dieses Forum aber keine Behörde im Rechtssinne ist, hat die Verjährungsfrist noch gar nicht begonnen.



    Nun aber mal ganz ernsthaft:
    Wenn du dem ermittelnden Polizeibeamten ein handsigniertes Exemplar eines deiner Bücher kostenfrei überlässt, dann wird er garantiert auf Verjährung erkennen. Zum anderen sorgst dann auch noch für die kulturelle Fortbildung unserer Staatsorgane. die Aushändigung des Buches als Kulturgut fällt nicht unter den Tatbestand der Bestechung, da die Absicht ja nicht in der Beeinflussung des Beamten bestand, sondern vielmehr in der kulturellen Ausgestaltung einer Polizeibehörde.


    Meine Kostennote geht dir gesondert zu. :-) :wave

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Zitat

    Original von Salonlöwin
    @ BJ: ich hätt mir 'nen rechtsmittelfähigen Bescheid ausstellen lassen :grin.
    Und ob dein Kollege dazu vor Ort noch die Lust bei der Kälte und der mäßigen Wetterbekleidung gehabt hätte.....?


    Das wär mir neu, dass Polizeibeamte auf Streife verpflichtet wären, rechtsmittelfähige Bescheide neben dem Streifenwagen stehend zu verfassen. :lache Kamen die bisher nicht immer nach Anzeige und Anhörungsbogen, natürlich garniert mit ordentlich Gebühren und Auslagen? Darauf hast du allerdings einen Anspruch.

  • Kanadische Autos haben ueberhaupt keine Nebelschlussleuchte. Ist zumindest in unserer Ecke kein Problem, weil ich hoechstens einmal im Jahr Nebel erlebe und dann unter Garantie mit einer Sichtweite ueber 50 m ...

    Gruss aus Calgary, Canada
    Beatrix


    "Well behaved women rarely make history" -- Laura Thatcher Ulrich