So ich mach hier jetzt mal einen auf Verkehrspolizei und außerdem mache ich meiner Genervtheit Luft.
Ich war gestern im Dienst, es war kalt, es war naß, es war nebelig. (Sichtweite ca. 100 m) Wir fahren also gemütlich in unserem Bereich herum und suchen böse Buben. Die Sicht ist sowieso schon schlecht eben wegen dem Nebel, allerdings wird sie noch schlecht weil von den 100 Autos die außer uns noch herumfahren 99 die Nebelschlußleuchte eingeschaltet haben und uns blenden.
Nebelschlußleuchte, eigentlich eine wirklich sinnvolle Sache, wenn man denn dann tatsächlich Nebel und Sicht UNTER 50 METERN hat. Denn nur dann darf man diese Nebelschlußleuchte einschalten und wenn man sie dann einschaltet, darf man NUR 50 KM/H schnell fahren, weil man ja eben nur 50 m weit sieht.
Als Mr.NEbelschlußleuchte NR 99 mit ca. 180 an uns vorbeifährt reißt meinem Kollegen die Geduldsschnur. "Den halten wir an!" Ich nicke müde und kuschel mich wieder in meinen Sitz. Soll er mal machen, die Diskussionen kenn ich schon, wird bestimmt amüsant.
Ich behalte Recht.
Der ältere Herr mit Hut, kennt natürlich die Gesetze wieder mal viel besser als wir und über die Frechheit, daß wir in anhalten, weil er doch so vorbildlich die Nebelschlußleuchte eingeschaltete hat, wird er sich noch bei meinem Vorgesetzten beschweren.
Als mir das Gespräch zu bunt wird, mische ich mich (vorher hab ich grinsend auf der andren Fahrzeugseite gestanden) in das Gespräch ein.
"Guter Mann, mein Kollege hat ihnen das ja gerade erklärt. Es ist ihr gutes Recht das Verwarnungsgeld abzulehnen. Allerdings würde ich mir das an ihrer Stelle gut überlegen. Denn wie sie ja aufgrund ihrer phänomenalen Rechtskenntnisse wissen, dürfen sie ja nur 50 km/h mit eingeschalteter Nebelschlußleuchte fahren. Laut unserer Messung fuhren sie 180. Minus den Toleranzwert(15 % bei justiertem Tacho), sind wir da bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 103 km/h.....das bedeutet 3 Monate Führerscheinentzug und ein Bußgeld in schmerzhafter Höhe. Wir können hier jetzt noch weiter diskutieren, wozu ich ehrlich gesagt keine Lust habe, sie zahlen das Verwarnungsgeld wegen der Nebelschlußleuchte oder sie lehnen es ab, was ja ihr gutes Recht ist und mein Kollege schreibt die Anzeige natürlich mit Erwähnung der Geschwindigkeit. Was die Bußgeldstelle dann tatsächlich daraus macht, bleibt abzuwarten."
Stille am anderen Ende.
Dann ein Griff, die Nebelschlußleuchte ist aus. Der ältere Herr lächelt nett.
"Aber Frau Wachtmeister...."
"Sie haben mich gerade degradiert, Wachtmeister gibt es im Lande NRW nicht mehr. Den Rest des Gesprächs führen sie dann bitte mit meinem Kollegen weiter."
Ca. eine halbe Stunde nach dem Anhalten sitzen wir wieder warm und trocken und mein Kollege macht sich Notizen für die Anzeige. Weil zahlen wollte der gute Mann immer noch nicht. Den Sachverhalt will er erstmal mit seinem Anwalt durchsprechen und überhaupt wird er sich erstmal erkundigen, ob man denn bei Nebel überhaupt Fahrzeuge anhalten darf, schließlich sei das ja enorm gefährlich.
@ Geli
Nein, das war keine Ausnahme, so reagiert ausnahmslos jeder, den man auf seine eingeschaltete Nebelschlußleuchte aufmerksam macht. Jeder fühlt sich im Recht und denkt, er tut noch eine gute Tat mit dem Griff zum Nebelschlußleuchtenschalter.
Wenn du ca. zwölfundreißigtausend solcher Gespräche geführt hast, dich zu siebunddrölfzig Beschwerden äußern mußteste, weil du jemanden auf SEINEN Fehler aufmerksam gemacht hast, dann hast du irgendwann keine Lust mehr auf diesen Scheiß.
Darum ist Nebelschlußleuchte bei mir ein REIZWORT.... da bekomm ich direkt Pickel und Warzen.
(Ich hoffe einige Eulen, die vorher dem Irrglauben erlegen sind, die Nebelschlußleucht darf man bei dem kleinsten Nebelschwaden anschalten, eines besseren belehrt zu haben.)
(Kurz editiert, damit auch die fachkompetenten Eulen hier keinen Fehler im Opportunitätsprinzip mehr feststellen.... )