ZitatAlles anzeigenOriginal von Doc Hollywood
Es gibt eine Einkommensgrenze, die allerdings in den letzten 10 Jahren deutlich angehoben wurde. Liegt man darüber (also bei Ehepaaren das gemeinsame Einkommen), dann muss komplett selbst für die monatlichen Kosten aufkommen. Liegt man darunter, dann zahlt das städtische Jugendamt einen Teilbetrag dazu oder übernimmt sogar komplett die Kosten, je nach Einkommenslage.
Dann muss man noch unterscheiden, ob man sich eine "normale" Kindertagesstätte ausgesucht hat, oder ob es sich z. B. um einen Kinderladen (privater Träger) handelt. Kinderläden sind i.d.R. teurer und die Kosten werden egal um welches Einkommen es sich handelt NICHT übernommen.
Gruss,
Doc
Danke schön, wieder was gelernt!