Bundestagswahl 2025

  • So, wie ich das verstehe, würde sich ein kostenloser Nahverkehr rechnen, weil dann eben das Aufspüren und Verfolgen sämtlicher Delikte mitsamt der ganzen Bürokratie einfach wegfallen würde. Ob das stimmt, weiß ich nicht. In anderen Ländern scheint es aber ja zu funktionieren. Zumindest beim Berlin Abo ist es billiger, den Abonnenten noch ein Dreivierteljahr das Deutschland Abo für das doppelte des Preises zu spendieren, als das Abo zu kündigen. So hieß es jedenfalls offiziell. Hier ist mal der Brief dazu:

    Goodbye Berlin-Abo: Hallo Deutschlandticket
    Guten Tag, Marina

    das Berlin-Abo wird als Tarifprodukt eingestellt und aus dem VBB-Tarif gestrichen, da die Finanzierung durch das Land Berlin entfällt.

    Aber keine Sorge: Wir bieten dir an, mit Wirkung zum 01. März 2025 zum Deutschlandticket zu wechseln. Das Deutschlandticket gilt – anders als dein bisheriges Berlin-Abo – deutschlandweit und ist jederzeit monatlich kündbar (siehe Vergleichstabelle unten).

    Für die Dauer der Restlaufzeit deines bestehenden Berlin-Abo Vertrages entstehen keine zusätzlichen Kosten - dich kostet das Deutschlandticket (Preis: 58 €) weiterhin effektiv nur 29 € pro Monat bis zum Ende deiner Berlin-Abo Mindestvertragslaufzeit! Erst nach dem Ende der Mindestlaufzeit deines bisherigen Berlin-Abo kostet dich das Deutschlandticket den dann gültigen Preis von 58 €/ Monat, sofern du es nicht vorher kündigst.

    Wenn du mit dem Wechsel einverstanden bist, brauchst du nichts weiter zu tun! Wir erledigen den Wechsel für dich.

    Beispielrechnung: Du wechselst ins Deutschlandticket? Dann belasten wir ab 01. März 2025 dein Konto mit 58 € monatlich. Wir erstatten dir aber monatlich die Differenz von 29 € zum Berlin-Abo, im Auftrag des Landes Berlin, zeitnah auf dein Konto zurück.¹ Hört sich kompliziert an, ist technisch aber leider nicht anders möglich.

    Da wir davon ausgehen, dass du den ÖPNV weiter nutzen und dir die Vorteile des Deutschlandtickets nicht entgehen lassen willst, verzichten wir für den Wechsel auf den Zugang deiner Vertragsannahme und umständliche Rücksende- oder Internetformulare.²

    Du erhältst also ab 01. März 2025 automatisch dein Deutschlandticket statt des Berlin-Abos. Wenn du heute ein Handyticket nutzt, bekommst du das Deutschlandticket auch wieder als Handyticket in deine Smartphone-App ausgeliefert. Wenn du aktuell eine Chipkarte nutzt, bekommst du von uns eine neue Chipkarte.

    Was aber wenn du dein Abo ganz beenden willst? Dann musst du aktiv werden. Für diesen Fall bieten wir dir alternativ an, den Vertrag ersatzlos zum Ablauf 01. März 2025 aufzuheben. Deine ursprüngliche Bindung für 12 Monate entfällt, weitere Kosten fallen nicht an.

    Ailton nicht dick, Ailton schießt Tor. Wenn Ailton Tor, dann dick egal.



    Grüße, Das Rienchen ;-)

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  • Maarten Das sind nur Nebenargumente. Leistungserschleichung ist ein Eigentumsdelikt, Falschparken nur dann, wenn man philosophisch wilde, sehr brüchige Hebel ansetzt. Schwarzfahren gilt ja nicht nur für die Öffis, da passiert es lediglich am häufigsten.


    Eigentumsdelikte fallen unter Strafgesetz, feddisch. Das kann einem in vielen Fällen (siehe Raub oben) ungerecht vorkommen, aber es ist ja mitnichten so, dass jeder Schwarzfahrer in den Knast kommt, ganz im extremen Gegenteil. Das wird nur gerne kolportiert, um die Argumentation zu bekräftigen.

    Tom, ich habe genau das eben gerade nicht geschrieben, dass jeder Schwarzfahrer in den Knast kommt.
    Meine Argumentation war ja genau umgekehrt.

    Dass Schwarzfahren eine Straftat ist, ist für die Meisten vollkommen bedeutungslos. Es trifft eine sozial schwach aufgestellte Gruppe und produziert dabei nicht nur unnötig Kosten, sondern verstopft dabei auch noch die Justiz, die sich damit beschäftigen muss und ohnehin überlastet ist und konterkariert tatsächlich häufiger als man denkt die Bemühungen der Bewährungshilfe (was wiederum meinem Erfahrungshintergrund entspricht). Es wäre wirklich ausreichend es mit einem Ordnungsgeld zu belegen. Und das wäre auch ohne weiteres z.B. für die Öffis von der sonstigen Erschleichung von Leistungen abzugrenzen, wenn man das wollen würde.


    Edit: Und Schwarzfahren ist kein Eigentumsdelikt. Und das zur Verfügung stellen von Parkraum ist eine Leistung. Da braucht's keinerlei Philosophie...

    I never predict anything, and I never will. (Paul Gascoigne)

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  • Und Schwarzfahren ist kein Eigentumsdelikt. Und das zur Verfügung stellen von Parkraum ist eine Leistung.

    Das ist mindestens juristisch falsch.
    Aber auch praktisch.


    Und, klar, man diskutiert auf vermeintlich sicherem Terrain, weil man zugleich den Blick von den Gegenden abwenden kann, die man überhaupt nicht mehr versteht.


    Aber diese (nicht hier, aber andernorts) sehr emotionale Diskussion ist trotzdem ein gutes Beispiel, oder ein guter Aufhänger. Weil es auch dabei um Aufregungsthemen und -kultur geht, um Feindbilder und den Aufbau von Hass - und seine Nutzung. Deshalb habe ich den SUV-Fahrer erwähnt. Dem (weißen, mittelälteren, gutsituierten Mann) stellt man den armen Junkie gegenüber, der sowieso schon komplett durch den Wind ist, völlig verpeilt eine Station schwarz fährt und der dafür noch in den Knast soll, während der dicke Mann in seine dicke Karre steigt und über die 15 € lacht, wenn er sie denn überhaupt bezahlt. Aus der juristischen Frage wird hier etwas ganz anderes, und das lässt sich perfekt nutzen, um die Stimmung aufzuheizen. Man ist schnell von jeder faktischen Betrachtung weg und spürt das Kribbeln im Nacken. Bei einem Thema, das die meisten Menschen überhaupt nicht direkt berührt oder betrifft, sie aber auf hinreißende Weise emotional mitnimmt.

  • Aber diese (nicht hier, aber andernorts) sehr emotionale Diskussion ist trotzdem ein gutes Beispiel, oder ein guter Aufhänger. Weil es auch dabei um Aufregungsthemen und -kultur geht, um Feindbilder und den Aufbau von Hass - und seine Nutzung. Deshalb habe ich den SUV-Fahrer erwähnt. Dem (weißen, mittelälteren, gutsituierten Mann) stellt man den armen Junkie gegenüber, der sowieso schon komplett durch den Wind ist, völlig verpeilt eine Station schwarz fährt und der dafür noch in den Knast soll, während der dicke Mann in seine dicke Karre steigt und über die 15 € lacht, wenn er sie denn überhaupt bezahlt. Aus der juristischen Frage wird hier etwas ganz anderes, und das lässt sich perfekt nutzen, um die Stimmung aufzuheizen.

    Da ich dieses Beispiel gebracht habe, möchte ich nur anmerken, dass das weder meine Absicht war, noch, dass ich es so sehe ( ich weiß, dass Du mich nicht ansprichst, aber es ist mir wichtig;) ).


    Ich habe tatsächlich nur den Unterschied nicht verstanden. Der wurde ja aber nun erklärt. Es geht mir nicht um eine Neiddebatte

    Ailton nicht dick, Ailton schießt Tor. Wenn Ailton Tor, dann dick egal.



    Grüße, Das Rienchen ;-)

  • Ja, das weiß ich. Ich wollte nur darauf hinweisen, was aus solchen Themen schnell wird.


    Das gilt ja auch für andere Diskussionen. Und genau deshalb wird immer wieder nach Vornamen gefragt, wenn bestimmte Straftaten an die Öffentlichkeit kommen. Weil man den Einzelfall als Aufhänger für emotionale Rhetorik verwenden möchte.

  • Das ist mindestens juristisch falsch.
    Aber auch praktisch.

    Der juristische Teil ist definitiv richtig:
    Erschleichen von Leistungen ist kein Eigentumsdelikt. Es ist ein Betrugsdelikt und gehört damit zu den Vermögensdelikten, nicht den Eigentumsdelikten. Deswegen passte Dein Beispiel mit dem Raub auch nicht.

    Und auch praktisch ist es richtig. Da kann ich nur nicht dagegen argumentieren, da Du lediglich eine Behauptung aufgestellt hast ohne Argument.

    Aber trotzdem mal der Versuch (praktisch, nicht juristisch):
    Parkraum ist ein Vermögen. Die Überlassung der Nutzung davon ist eine Leistung. Wenn für diese Leistung eine Nutzungsgebühr erhoben wird und diese nicht entrichtet wird, handelt es sich um Leistungserschleichung, also Betrug an den Leistungserbringer.

  • Maarten, bei allem Respekt, aber das ist leider wirklich Unsinn. Betrug ist in fast allen Fällen ein Vermögens- und damit Eigentumsdelikt. Und da man bei Leistungserschleichung die Bezahlung vorenthält, liegt das hier auch vor.

    Diese Argumentation ist in Zusammenhang mit öffentlichem Parkraum unsinnig. Du kannst da zwar irgendwas mit Kosten herbeikonstruieren, aber das ist trotzdem nicht das gleiche.

  • Tom, ebenfalls bei allem Respekt. Eigentumsdelikte sind eine Untergruppe der Vermögensdelikte, sie richten sich gegen Eigentum. Betrug ist kein Eigentumsdelikt. Erschleichung von Leistungen gehört zu den Betrugsdelikten und damit (genauso wie Raub als Eigentumsdelikt) zu den Vermögensdelikten.

    Schwarzfahren und Parken ohne Ticket sind exakt das gleiche, es wird eine angebotene Leistung wahrgenommen ohne dafür zu bezahlen.

    Der Unterschied ist rein juristisch, das eine wird als Straftat definiert, das andere als Ordnungswidrigkeit. Es könnte genauso auch andersherum sein.

  • Ich weiß nicht wirklich, wo der verlinkte Wikipedia-Artikel hilft?

    https://www.uni-potsdam.de/de/…/strafrecht/schwarzfahren

    Die Norm steht im Abschnitt über ,,Betrug und Untreue‘‘. Diese Einordnung zeigt dass es sich bei § 265 a StGB um ein mit dem Betrug verwandtes Vermögensdelikt handelt. Schwarzfahren heißt juristisch korrekt „Erschleichen von Leistungen“. Die Leistung, die der Täter erschleicht, ua. die Beförderung durch ein Verkehrsmittel, muss entgeltlich sein. Hierauf muss sich auch der Vorsatz des Täters beziehen. Im Gesetz steht: „in der Absicht, das Entgelt nicht zu entrichten“.

    Und jetzt erkläre mir mal den Unterschied dazu, wenn jemand parkt ohne ein Ticket zu ziehen.

    Edit:
    Zur Abgrenzung Eigentumsdelikt:
    https://de.wikipedia.org/wiki/…B6gensdelikt_(Deutschland)

  • Bevor es jetzt völlig abstrus wird: Das ergibt sich schlicht und ergreifend aus der systematischen Einordnung der Tatbestände; die Zuordnung erfolgt nach ihrem Unrechtsgehalt.

    Betrug stellt einen Straftatbestand nach § 263 StGB dar, während es sich bei einem Parkverstoß um eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 56 OWiG handelt; dessen Unrechtsgehalt weit weniger schwer als der eines Straftatbestandes wiegt.

  • Bevor es jetzt völlig abstrus wird: Das ergibt sich schlicht und ergreifend aus der systematischen Einordnung der Tatbestände; die Zuordnung erfolgt nach ihrem Unrechtsgehalt.

    Betrug stellt einen Straftatbestand nach § 263 StGB dar, während es sich bei einem Parkverstoß um eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 56 OWiG handelt; dessen Unrechtsgehalt weit weniger schwer als der eines Straftatbestandes wiegt.

    Ja klar, juristisch ist das so.

    Die Frage ist ja, woher sich diese unterschiedliche Schwere des Unrechtsgehalts ergibt, die diese unterschiedliche Gewichtung rechtfertigt.

    Jedenfalls nicht aus der Höhe der Ticketkosten und auch nicht aus der Art des Vergehens.
    Woher dann?

    Anscheinend auch nicht, weil die Gesellschaft es so empfindet:
    https://de.statista.com/infogr…erung-des-schwarzfahrens/

  • Das ist historisch bedingt:

    https://kripoz.de/2023/09/20/d…ittenen-straftatbestands/


    Wobei deutlich gemacht werden muss, dass neben der Beförderungserschleichung noch andere Tatbestände im § 263a erwähnt werden, die auf den Prüfstand gehören, da Lebenssachverhalte sich geändert haben.


    Da wir an dieser Stelle über die kommende Bundestagswahl sprechen, wundert es mich, dass ausgiebig über Bagtatelldelikte diskutiert wird und kein Wort über den Cum-Ex-Verfahren, der nach Abtritt der Staatsanwältin Brorhilker und dem Versprechen der Kölner Staatsanwaltschaft die Aufklärung voranzutreiben, stockt. Jedenfalls wurde in Siegburg gebaut, 45 Millionen Euro wurden investiert, in ein Gebäude, das jetzt leersteht.

  • Es ist nicht sinnvoll, prinzipielle Fragen des Rechts unter ökonomischen Aspekten zu betrachten, wie es beispielsweise der von Dir verlinkte Artikel macht, Salonlöwin. Dabei geht es um die vermeintliche Schwere der Tat, die sich nicht ökonomisch bewerten lässt oder lassen sollte, aber auch um die ökonomischen Folgen für die Gesellschaft. Bei dieser Art von Betrachtung landet man sehr schnell beim Utilitarismus. Eine Gesellschaft sollte es sich leisten können, auch dann Vergehen gegen ihre Ordnung zu verfolgen, wenn das bei einzelnen Vergehen ein vermeintliches Missverhältnis zwischen Aufwand und Schaden durch das Vergehen selbst nach sich zieht. Und die Betrachtung von Strafbarkeit sollte sich nicht daran orientieren, ob ein Vergehen besonders "beliebt" oder verbreitet ist oder auch nicht. Das sind keine relevanten Aspekte.


    Und, noch einmal. Das falsche Parken - ganz egal, ob auf bewirtschaftetem oder aus sonstigen Gründen vorübergehend nicht als Stellfläche zu nutzendem Straßenland - stellt keine direkte Verletzung strafrechtlich geschützter Interessen dar. Es gibt noch eine Reihe weiterer Aspekte, die demgegenüber zur Qualifizierung des Schwarzfahrens als Straftat herangezogen werden, und davon sind nicht alle komplett absurd. Aber ganz egal, wie man das persönlich sieht, nach derzeitigen Normen ist die Unterscheidung begründbar.

  • Das falsche Parken - ganz egal, ob auf bewirtschaftetem oder aus sonstigen Gründen vorübergehend nicht als Stellfläche zu nutzendem Straßenland - stellt keine direkte Verletzung strafrechtlich geschützter Interessen dar. [...]

    Spannend, was eine Diskussion um die nächste Bundestagswahl so alles an Erkenntnissen hervorbringt ... :lache

  • Salonlöwin Vielen Dank für den Artikel, der die Problemlage aus verschiedenen Blickrichtungen beleuchtet.

    Es ist nicht sinnvoll, prinzipielle Fragen des Rechts unter ökonomischen Aspekten zu betrachten, wie es beispielsweise der von Dir verlinkte Artikel macht, Salonlöwin. Dabei geht es um die vermeintliche Schwere der Tat, die sich nicht ökonomisch bewerten lässt oder lassen sollte, aber auch um die ökonomischen Folgen für die Gesellschaft. Bei dieser Art von Betrachtung landet man sehr schnell beim Utilitarismus. Eine Gesellschaft sollte es sich leisten können, auch dann Vergehen gegen ihre Ordnung zu verfolgen, wenn das bei einzelnen Vergehen ein vermeintliches Missverhältnis zwischen Aufwand und Schaden durch das Vergehen selbst nach sich zieht. Und die Betrachtung von Strafbarkeit sollte sich nicht daran orientieren, ob ein Vergehen besonders "beliebt" oder verbreitet ist oder auch nicht. Das sind keine relevanten Aspekte.

    Das ist natürlich richtig.

    Aber es gilt natürlich auch das Argument, das im Fazit der Artikels aufgeführt wird:

    Zitat

    114 Millionen EUR wendet der Staat jedes Jahr auf, um das Fahren ohne Fahrschein zu verfolgen, zu verurteilen und die Urteile zu vollstrecken. Die Zahl verdeutlicht, welche erhebliche Kapazitäten die Strafverfolgung des § 265a StGB bindet. Man kann einwenden, dass das kein Argument gegen die Strafbarkeit darstellt. Denn Strafrecht dürfe nicht nach Kassenlage erfolgen: Nur, weil man Geld sparen müsse oder wolle, dürfe man Straftaten nicht weniger verfolgen. In einem System, welches an allen Stellen, von der Polizei, über die Gerichte bis zum Strafvollzug, über zu hohe Arbeitsbelastung, mangelnde Ausstattung und Sorgen bezüglich der zukünftigen Stellenbesetzungen klagt, kommt es aber darauf an, die Schwerpunkte richtig zu setzen. Statt ein Delikt, welches am untersten Ende der Strafbarkeit liegt, zu verfolgen und wenn nötig sogar bis zum letzten Tag (Ersatz-)Freiheitsstrafe zu vollstrecken, könnte man dieses Geld und Personal in strafrechtlich dringlichere und gesellschaftlich relevantere Bereiche stecken.

    Betrachtet man den Justizvollzug, so ist die Zeit, die dort für diejenigen, die wegen § 265a StGB eine kurze (Er-satz-)Freiheitsstrafe antreten, Zeit die nicht zur Verfügung steht für die Arbeit mit Menschen, die lange in Haft sind. Sie fehlt für deren Entlassungsvorbereitung und auch für Resozialisierungsprogramme. Dieses Problem wird in den kommenden Jahren aufgrund des bereits bestehenden und zukünftig weiter wachsenden Personalmangels noch verschärft werden. Von der Justiz weiß jede:r Bürger:in, dass es sehr lange dauert, bis Straftaten tatsächlich verhandelt werden, ein Jahr oder länger ist keine Seltenheit. Wäre die Justiz befreit vom Bagatelldelikt Fahren ohne Fahrschein, so bliebe mehr Zeit für die Ermittlung und Bearbeitung anderer Delikte, die einen deutlich größeren gesellschaftlichen oder persönlichen Schaden anrichten.

    Auch die Verkehrsbetriebe hätten nichts zu befürchten, da sie weiterhin mit der Androhung des erhöhten Beförderungsentgeltes abschrecken können.

    Und worüber ich noch nicht nachgedacht hatte:
    In dem Moment, wo ich mir das Parkticket mit einem Plastikchip ziehe, der vom Automaten akzeptiert wird, mache ich mich beim Parken strafbar.

    Hingegen nicht, wenn ich mir die Leistung erschleiche, indem ich einfach kein Ticket ziehe.

    Edit:
    Resozialisierungskosten und die dazu zu leistende Arbeit sind übrigens in obigen Kosten nicht enthalten.

    I never predict anything, and I never will. (Paul Gascoigne)

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