Ich habe das Ganze erst jetzt gelesen und kann nur sagen: Opa (ja, ich habe zwei Enkelkinder) amüsiert sich köstlich. Der Sportskamerad Laharl scheint ja wirklich den totalen Durchblick zu haben.
Und seinen Hinweis auf Artikel 13 GG hat mich vor Lachen fast in die Tischkante beißen lassen. Wenn man schon einen GG-Artikel in eine Diskussion einführt, dann sollte man auch über die dazu ergangenen Entscheidungen informiert sein. Ein Blick in die Entscheidungssammlung des BVErfG könnte dabei sehr hilfreich sein und auch ein Blick in die Gesetzeshistorie über Gesetze mit verfassungsdurchbrechender Wirkung könnte sicher nicht schaden.
Und hier noch ein Rat für den Sportskameraden Laharl frei nach Dieter Nuhr:
"Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten".