Druckgenehmigung widerrufen - ist das möglich?

  • Hallo zusammen!


    Ich habe an einigen Schreibwettbewerben des Sarturia-Verlags teilgenommen und eine der Geschichten ist jetzt in dem Buch "Siegerstorys" veröffentlicht worden. Als ich heute mein Freiexemplar bekam und meinen Beitrag lesen wollte, bin ich allerdings fast vom Stuhl gefallen: die Geschichte wurde in weiten Teilen komplett umgeschrieben! Und zwar ohne, dass diese Änderungen mit mir abgesprochen waren! Ich hatte die Geschichte knapp 14 (!!) Monate nach Ende des Wettbewerbs zum Testlesen (man soll dann die Geschichte einem Mitglied der Sarturia-Literatur Akadamie schicken, damit dieses Verbesserungsvorschläge macht, was auch geschah und ich habe die Geschichte entsprechend überarbeitet). Nachdem ich die überarbeitete Geschichte zurück an den Verlag geschickt habe, habe ich bis vor drei Wochen nichts gehört. Dann kam die Mitteilung, dass meine Geschichte veröffentlicht wird. Ich habe die Druckgenehmigung ausgefüllt, unterschrieben und zurück geschickt (dort stand nur, dass ich bestätige, mein Manuskript gewissenhaft überprüft zu haben, es lag aber sonst nichts bei, weshalb für mich klar war, dass das Manuskript, das ich damals nach dem Testlesen eingeschickt habe, gemeint ist).


    Jetzt meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, die Druckgenehmigung zu widerrufen? Denn das ist nicht mehr meine Geschichte und ein völlig anderer Schreibstil, ich möchte nicht, dass da mein Name drunter steht!

  • Hallo, Sinela.


    Üblicherweise gibt es keine Druckgenehmigungen, sondern Autorenverträge, auch bei Anthologien. Aber wenn Du eine Druckgenehmigung unterschrieben hast, dann müsstest Du, um sie für nichtig erklären zu lassen, nachweisen, dass die veröffentlichte Geschichte nicht die ist, für die Du nach bestem Wissen die Freigabe erteilt hast. Da es schon Belegexemplare gibt, ist vermutlich die erste Auflage gedruckt, und ein erfolgreicher Widerruf würde bedeuten, dass der Verlag die noch nicht ausgelieferte Auflage einstampft und ggf. sogar bereits ausgelieferte Exemplare zurückruft. Der Schaden für den Verlag wäre also hoch.


    Ich würde Dir raten, Dir rechtliche Unterstützung zu holen, bei einem Anwalt, der sich mit Urheberrechts- und Vertragsfragen auskennt (Dein Urheberrecht wurde hier missachtet). Oder Du wirst rasch Mitglied im VS, da gibt es dann kostenlose Rechtsberatung. Du kannst natürlich auch erstmal ein Schreiben (Einschreiben, Rückschein) aufsetzen und darin mitteilen, dass die veröffentlichte Fassung Deiner Story nicht von Dir verfasst wurde bzw. in unzulässiger Weise geändert wurde, ohne dass Dir das zur Kenntnis gegeben oder von Dir genehmigt wurde, und dass Du in sehr kurzer Frist eine Stellungnahme hierzu erwartest. Es hängt auch alles ein wenig davon ab, was in der Druckgenehmigung genau steht.

  • Mmh. Ich habe mich gerade ein wenig auf der Verlags-Website umgetan, und das kommt mir nicht übermäßig seriös vor. "Mit der Einsendung eines Manuskripts bestätigt der Autor, dass er die entsprechenden vertraglichen Bedingungen zur Kenntnis genommen und vollumfänglich verstanden hat. Er bestätigt damit sein unwiderrufliches Einverständnis zu Druck und Publikation seines Werks unter den bekannten vertraglichen Bedingungen." Ich glaube nicht, dass das haltbar ist, ein Vertrag, dessen "entsprechende vertragliche Bedingungen" "bekannt" sind, und den man schon durch Einsendung abschließt. Der Vertrag wiederum ist sehr kurz und verweist auf die AGB, so macht man das nicht. Sehr merkwürdig.

  • Vielen Dank Booklooker .:)


    Tom : In der Druckerlaubnis steht folgendes:


    Fristgerecht bestätige ich, dass ich mein Manuskript gewissenhaft überprüft habe, und erteile hiermit offiziell die Druckgenehmigung. Gleichzeitig übermittle ich den Umfang meiner Erstbestellung an Vorlese­exemplaren.


    Der Verlagsinhaber hat sich inzwischen gemeldet und schrieb, er könne die Lektorin nicht mehr fragen, weil die nicht mehr in dieser Literatur-Akademie tätig ist. Und sie hätte gesagt, dass ich die lektorierte Fassung erhalten hätte (was nicht stimmt, denn der hätte ich nie und nimmer zugestimmt!). Außerdem meinte er, er hätte die beiden Versionen mal verglichen und meine Orginal-Geschichte seit holprig gewesen, das Lektorat deshalb gut. Das sehe ich natürlich vollkommen anders und wäre deshalb dankbar, wenn hier jemand die Geschichte mal lesen könnte. Vielleicht bin ich ja doch im Irrtum.


    Ich möchte natürlich nicht, dass der Verlag jetzt immense Unkosten hat, aber ich möchte auch nicht, dass die in meinen Augen völlig verhunzte Geschichte unter meinen Namen verkauft wird. Vor allem ist dadurch ja auch die Orginal-Geschichte, die ich persönlich als eine meiner besten ansehe, quasi verbrannt.


    Was die Autoren-Verträge angeht: Diesen habe ich vom net-Verlag erhalten, vom Papierfresserchen-Verlag gibt es auch nie einen (ich habe dort in diesem Jahr drei Geschichten in Anthologien veröffentlicht).

  • Wie, Du hast noch nie von Zuschussverlagen und ihrem Geschäftsgebaren gelesen? Ehrlich nicht?


    Dann gib doch mal in der Suche in unserem Forum den Begriff ein.

    Manche Bücher müssen gekostet werden, manche verschlingt man, und nur einige wenige kaut man und verdaut sie ganz.
    (Tintenherz - Cornelia Funke)

  • Ich habe mir die Seite jetzt mal angesehen, aber ich bin mir nicht sicher, ob ich da Mitglied werden kann. Ich habe ja bisher nur die vier Kurzgeschichten in diesem Jahr und eine 2002 (diese wurde 2004 noch einmal in einem anderen Buch vom selben Verlag) veröffentlicht. Und in unserer Stadtteilzeitung erschienen auch 10 Kurzgeschichten.

  • Ich würde einen Anwalt einschalten. Und lies das hier mal, Sinela. Es ist zwar 14 Jahre alt, aber offenbar immer noch aktuell. Und Pflichtexemplare sind auch eine Form von Druckzuschuss. Eine ernstgemeinte Warnung an alle Neuautoren


    Edit: Oder Du hakst da als unangenehme Erfahrung ab und suchst das Weite. Es wird sowieso kaum jemand lesen; dieser Verlag hat nach meinem Eindruck praktisch keine Reichweite. Wenn Du meinst, nachweisen zu können, dass die gedruckte Fassung nicht die ist, die Du freigegeben hast, dann kannst Du die Abdruckgenehmigung zu widerrufen versuchen; dieses Recht hättest Du sehr wahrscheinlich. Aber wenn der Verlag darauf nicht reagiert, müsstest Du sowieso anwaltlichen Rat einholen. Ansonsten sollten wir nicht vergessen, dass dies hier ein öffentliches Forum ist, und dass es nicht auszuschließen ist, dass der Verlag mitliest oder das früher oder später entdeckt.

  • Vielen Dank für den Link Tom , ich wünschte, ich hätte deinen Beitrag schon früher gelesen, dann wäre mir dieses Ärgernis erspart geblieben.


    Anwalt ist halt so eine Sache - ich sage nur "money, money, money". Ich werde es wohl wirklich unter Erfahrung abhaken müssen, obwohl mir das wegen der Geschichte im Herzen weh tut. Ich kann nur hoffen, dass wirklich nicht viele Leute diesen Murks lesen werden, da schäme ich mich in Grund und Boden, dass da mein Name drunter steht.


    Das Problem ist nur, dass ich drei weitere Geschichten dort hingeschickt habe (allerdings schon in 2019). Eine davon sollte in diesem Jahr erscheinen, die Druckgenehmigung habe ich da leider auch schon erteilt, das Buch ist soweit auch fertig, wird jetzt aber wohl doch nicht gedruckt (ich kenne die Frau, die die Anthologie betreut hat, sie ist inzwischen nicht mehr in dieser Akademie tätig - sie hat mich damals auf die Ausschreibungen aufmerksam gemacht).

  • Sinela : Nun, wenn Du dem Verlag zuerst mitteilst, dass Du angesichts der Tatsache, dass eine nicht von Dir genehmigte und stark veränderte Story veröffentlicht worden ist, die Publikationserlaubnis zurückziehst und hierfür eine Frist von, sagen wir, 14 Tagen setzt, und es passiert nichts oder nichts Befriedigendes, dann besteht eine gewisse Chance, dass Du nicht auf den Kosten sitzenbleibst, wenn Du anschließend anwaltliche Betreuung hinzuziehst.

    Ja, es lohnt sich für Dich tatsächlich nicht, in den VS einzutreten, aber vielleicht rufst oder schreibst Du am Montag trotzdem einmal kurz die Rechtsberatung von denen an und schilderst kurz den Fall. Möglich, dass sie da kulant agieren.

    Das Problem ist nur, dass ich drei weitere Geschichten dort hingeschickt habe

    Ich würde die Unterlassung für alle noch vorliegenden Werke aussprechen, aber rechtlicher Rat von Laien an Laien ist eine äußerst heikle Sache, und die vertragliche Situation lässt sich sowieso nicht aus der Ferne beurteilen. Aber so, wie sich dieser Verlag darstellt und wie er kommuniziert, würde ich ganz persönlich jede weitere Zusammenarbeit vermeiden.

  • Tom : Ich werde das mit dem Widerruf (Druckgenehmigungen sowie die Unterlassung die anderen Geschichten betreffend) gleich am Montag auf den Weg bringen. Und den Anruf werde ich am Montag auch tätigen, allerdings muss ich da erst mal schauen, ob ich die Telefonnummer finde.

  • Ich habe mich nach genauem darüber nachdenken dafür entschlossen, nichts zu unternehmen, weil es den damit verbundenen Stress und Ärger nicht wert ist. Ich hoffe einfach, dass sich das Buch nicht gut verkauft und hake alles unter Erfahrung ab.


    Die Druckgenehmigung für die andere Geschichte werde ich aber widerrufen, genauso wie ich die Unterlassung für zwei weitere Geschichten aussprechen werde ich.

    Das sehe ich natürlich vollkommen anders und wäre deshalb dankbar, wenn hier jemand die Geschichte mal lesen könnte.

    An dieser Stelle geht mein Dank an Tom, der beide Geschichten anonymisiert gelesen und mich in meiner Meinung bestätigt hat.