USA: Pädophilen- Register / Selbstjustiz

  • Zitat

    An solchen Fragen kann man deutlich erkennen, wie Diktatoren an die Macht kommen: indem man Angst schürt und an das Sicherheitsbedürfnis der Leute appelliert.


    Würde ich generell unterschreiben. Natürlich darf man den geäußerten Ängsten nicht aberkennen, daß sie nicht ausschließlich der medialen Manipulation entsprungen sind. Ängste und Emotionen sind ja auch prinzipiell okay, nur sollte man sich eine gewisse Entscheidungsfähigkeit darüber hinaus bewahren.


    Es geht nicht um eine Verniedlichung oder um ein Schönerreden des Themas. Das Opfer einer Sexualstraftat zu werden gehört sicher zu den schlimmsten Erlebnissen, denen man ausgesetzt werden kann. Aber das darf nicht zur Folge haben, selbst zum Täter zu werden. Die Gewaltenteilung unserer Rechtsordnung und das Gewaltmonopol des Staates haben ihre Gründe und ihre Berechtigung. Das Andenprangerstellen bestrafter Täter konterkarierte viele Prinzipien unserer Solidargemeinschaft. Und es öffnete einer Emotionalisierung der Diskussion Tür und Tor. Es ist viel wichtiger, vorzubeugen, aufzuklären und Fehlentwicklungen zu vermeiden. Mit einem lebenslangen Spießrutenlauf für ehemalige Täter ist niemandem geholfen. In other words: Unfaßbarer Schwachsinn, was in den Staaten praktiziert wird. Unfaßbar, aber irgendwie konsequent.

  • hm..das so eine Offenlegung, oder an den Pranger stellen politisch nicht korrekt ist, ist ganz klar, aber vom Gefühl her, ....so ein Gefühl.."Pech gehabt, er/sie hättens ja lassen könne, nun weiß es ein Jeder" steckt doch in fast jedem von uns.


    Als ich noch Kind war, gab es auch solche Onkels...die Gemeinde hat es gewußt, und irgendwie mitaufgepasst, das nichts passiert, von Muttern wurde man gewarnt...nicht in die Nähe von dem oder dem zu gehen.
    Ich sehe da nichts verwerfliches dran, die Amerikaner machen es halt im großen Stil...in manchen Staaten sollen angeblich auch Diebe an den Pranger gestellt werden..mit Schild um den Hals, "Ich bin ein Dieb" u.s.w


    Was dieses in "der Ecke stehen" bringen soll, wissen die Amis alleine

  • Zitat

    Original von Tom
    Natürlich darf man den geäußerten Ängsten nicht aberkennen, daß sie nicht ausschließlich der medialen Manipulation entsprungen sind. Ängste und Emotionen sind ja auch prinzipiell okay, nur sollte man sich eine gewisse Entscheidungsfähigkeit darüber hinaus bewahren.


    Das unterschreibe ich sofort!

  • Auch Sexualstraftäter geniessen den Schutz des Art.1 GG. Und das zuständige Gericht hat immer die Möglichkeit, die "besondere Schwere der Tat" festzustellen. Eine Begnadigung ist dann in der Regel ausgeschlossen. Dieses gilt natürlich nur bei Sexualstraftaten mit Todesfolge, denn nur dann kann auch auf Mord abgestellt werden.
    Die Sanktionsmöglichkeiten unserer heutigen Gesetze reichen aus. Die Forderung nach "härteren" Gesetze sind in meinen Augen nur überflüssige Aktionen. Wenn wir uns Gesetze in vollem Umfange anwenden, dann haben wir auch die Möglichkeit, Sexualstraftäter für eine lange Zeit aus dem Verkehr zu ziehen.
    Bei der Erstellung solcher Listen wie in den USA frage ich immer: Wie weit soll das gehen? Welche Gruppe bekommt als nächste das Kainsmal aufgedrückt?
    Mit diesen Listen erreicht man nichts - ihre Erstellung ist populistisch und macht die Sache für die Strafverfolgungsbehörden nur noch schwerer. Wieder werden sich die stadtbekannten Spinner an Polizei und Staatsanwaltschaft wenden und diese mit dümmlichen Anzeigen belasten. Als Staatsanwalt weiß ich wovon ich rede.


    Eine ganz persönliche Anmerkung: Ich freue mich bei diesem sensiblen Thema über die Sachlichkeit der bisher geposteten Beiträge.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Die meisten Verhandlungen an deutschen Strafgerichten sind öffentlich, können also von jedermann besucht werden. Ich bin jetzt seit zehn Monaten Schöffe, aber ich habe noch nie auch nur einen einzigen Menschen auf der Besucherbank sitzen sehen. Demgegenüber freuen sich die billigen (und sehr unrealistischen) "Gerichtsshows" großer Beliebtheit. Das hat nur sehr mittelbar mit der Thematik dieses Threads zu tun, aber wann immer derartige Diskussionen aufkommen, wünsche ich mir einfach, es würden sich sehr viel mehr Menschen für den Alltag der Strafverfolgung interessieren, vielleicht würden sie dann auch anders urteilen (und ich habe jetzt absichtlich nicht "dezidierter" oder "weniger leichtfertig" geschrieben, denn das träfe nicht den Kern). Das deutsche Rechtssystem wägt m.E. durchaus sehr fein die Interessen der Beteiligten ab, berücksichtigt Einzelschicksale und widmet sich eingehend den Implikationen der Verurteilung. Eine Ergänzung durch - sehr richtig, Voltaire! - populistische Maßnahmen der weitergehenden Bestrafung halte ich für überflüssig. Wichtiger wären Verbesserungen im Strafvollzug und eine stärkere Sensibilisierung für Gewalt im mittelbaren Umfeld. Jemand, der einerseits wegsieht und andererseits gnadenlose Härte verlangt, den kann ich einfach nicht ernstnehmen (womit niemand hier gemeint ist).

  • Zitat

    Original von Voltaire


    Die Sanktionsmöglichkeiten unserer heutigen Gesetze reichen aus. Die Forderung nach "härteren" Gesetze sind in meinen Augen nur überflüssige Aktionen. Wenn wir uns Gesetze in vollem Umfange anwenden, dann haben wir auch die Möglichkeit, Sexualstraftäter für eine lange Zeit aus dem Verkehr zu ziehen.


    Wie hoch ist der Strafrahmen in Deutschland?


    In Österreich beträgt er für das Grunddelikt Vergewaltigung sechs Monate bis zu 10 Jahren. Bei Qualifikation 5 Jahre bis 15 Jahre.


    Edit: Habe gerade noch einmal nachgeschaut zum Vergleich mit dem deutschen Gesetz und gemerkt, dass ich es falsch in Erinnerung hatte. Bei Qualifikation (schwere Körperverletzung/Schwangerschaft/besonders quallvoller Zustand) 5 bis 15 Jahre. Bei Tod des Opfers 10 bis 20 Jahre oder lebenslänglich.

  • Zitat

    Original von Voltaire
    Die Sanktionsmöglichkeiten unserer heutigen Gesetze reichen aus. Die Forderung nach "härteren" Gesetze sind in meinen Augen nur überflüssige Aktionen. Wenn wir uns Gesetze in vollem Umfange anwenden, dann haben wir auch die Möglichkeit, Sexualstraftäter für eine lange Zeit aus dem Verkehr zu ziehen.


    Dem stimme ich völlig zu. Von einem lebenslangen Wegsperren halte ich absolut nichts. M.A.n. würde dadurch die Anzahl der Sexualdelikte mit Todesfolge drastisch in die Höhe schnellen.
    In den letzten Jahrzehnten hat sich im Sexualstrafrecht sehr viel getan. Während noch in den 1970er und 1980er Jahren die allgemeine "Moral" des Opfers eine entscheidende Rolle im Verfahren und bei der Urteilsfindung spielte, hat das weitgehend nachgelassen. Daß man Verhalten und Psychologie des Opfers nicht völlig außer acht lassen kann (wie auch leichtfertiges Verhalten des Opfers bzw. Geschädigten im Falle eines Einbruchs, Raubüberfalls oder Diebstahls in den Prozeß Eingang findet) zeigt der -- medial bestens aufbereitete :rolleyes -- Fall Andreas Türck.
    Vor 20, 30 Jahren spielte diese Frage allerdings geradezu die Hauptrolle im Verfahren, und Zweifel an der moralischen Integrität des Opfers konnten gelegentlich sogar zur Einstellung des Verfahrens führen, selbst wenn dies in keinem Zusammenhang mit der Tat stand.


    Was die Berichterstattung angeht, würde ich mich niemals auf die Versionen von Boulevardmedien und Privat-TV verlassen -- ganz zu schweigen von dem hirnrissigen Schwachsinn der "Gerichtsshows". M.A.n. ist diese Art des Entertainments weit entfernt von Edutainment und der Informationsgehalt vollkommen irreführend, so daß die zudem auch noch honorierte Teilnahme an einer solchen Veranstaltung mit dem Beamtenstatus unvereinbar sein sollte. Also nix Beurlaubung! :grin Meiner Ansicht nach hätte z.B. Frau Salesch sich entscheiden müssen, ob sie die Show macht und dafür den Staatsdienst quittiert, oder ob sie Richterin bleibt.

  • Hallo, Taciturus.


    §177 Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung


    (1) Wer eine andere Person
    1. mit Gewalt,
    2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
    3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,
    nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.


    (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
    1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigenden, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
    2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.


    (3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
    1. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
    2. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
    3. das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.


    (4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
    1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
    2. das Opfer
    a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
    b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.


    (5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.


    Von "minder schweren" Fällen, in denen es zu einer Bewährungsstrafe (Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren können u.U. zur Bewährung ausgesetzt werden, Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten sollten zur Bewährung ausgesetzt werden) kommen kann, ist die Rede, wenn sich "Täter und Opfer kannten" (Vergewaltigung in der Ehe oder in festen Beziehungen), wenn einer der Beteiligten unter Alkohol- oder Drogeneinfluß stand. Das ist natürlich sehr strittig, insbesondere der erste Aspekt - warum ist eine Vergewaltigung minder schwer, wenn sich die Leute kennen? Das jedoch liegt vornehmlich im Ermessen des Gerichts, es gibt also keinen Automatismus. Anders gesagt: Auch eine Vergewaltigung in der Ehe oder unter Drogeneinfluß kann zu einer hohen Freiheitsstrafe führen.

  • Ein Wort zu den Gerichtsshows. Ich stehe nun fast "täglich" im Gerichtssaal. Aber so wie es in den Gerichtsshows zugeht, so was habe ich noch nie erlebt. Frau Salisch kenne ich übrigens persönlich sehr gut. Aber aus Höflichkeit schweige ich dann mal lieber.


    Die Gerichtsshows suggerieren uns eine Gerichtswirklichkeit, die es einfach nicht gibt.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Zitat

    Original von taciturus
    Wie hoch ist der Strafrahmen in Deutschland?



    (Quelle: dejure.org)


    Zum Vergleich des Strafmaßes bitte ich die entsprechenden Paragraphen, die die Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit betreffen, zu beachten: StGB §§ 223 231

  • Im Grunde genommen sind sich die Strafrahmen sehr ähnlich und weichen kaum voneinander ab. So wie sie derzeit sind, finde ich sie auch ausreichend, eine Verschärfung erachte ich daher auch als nicht notwendig.


    zu den Gerichtsshows:
    Dazu gibt es eigentlich nicht viel zu sagen, ausser dass sie ein falsches Bild von der Justiz geben.


    Besonders einfallsreich sind deren Autoren auch nicht, im Grunde passiert immer das gleiche. Entweder kommt eine geheimnissvolle Enthüllung durch einen Zuschauer oder ein Detektiv findet irgendein Video.


    Traurig ist nur, dass es mittlerweile so viele gibt.

  • Zitat

    Original von Tom
    Die meisten Verhandlungen an deutschen Strafgerichten sind öffentlich, können also von jedermann besucht werden. Ich bin jetzt seit zehn Monaten Schöffe, aber ich habe noch nie auch nur einen einzigen Menschen auf der Besucherbank sitzen sehen.


    Das interessiert mich aber mal genauer. Wollte längst mal da rein. Zeitlich für mich auch recht günstig. Nur habe ich bisher nie was gefunden, wo man sich mal schlau machen kann, wann und was verhandelt wird.


    Zitat

    Demgegenüber freuen sich die billigen (und sehr unrealistischen) "Gerichtsshows" großer Beliebtheit.


    Ich gestehe, gelegentlich mir die eine oder andere Sendung anzugucken. :grin
    Allerdings weniger wegen der Show und den doch sehr gestellten Szenen, sondern eher wegen der Entscheidungen zu diversen Themen, die mich gerade betreffen oder von Interesse sind. Oder sind die auch nicht ernst zu nehmen? :wow


    Witzig dieses Familiengericht! Da sitzt doch tatsächlich Publikum dabei, was im RL gar nicht erlaubt ist.



    Zitat


    Das hat nur sehr mittelbar mit der Thematik dieses Threads zu tun, aber wann immer derartige Diskussionen aufkommen, wünsche ich mir einfach, es würden sich sehr viel mehr Menschen für den Alltag der Strafverfolgung interessieren, vielleicht würden sie dann auch anders urteilen (und ich habe jetzt absichtlich nicht "dezidierter" oder "weniger leichtfertig" geschrieben, denn das träfe nicht den Kern). Das deutsche Rechtssystem wägt m.E. durchaus sehr fein die Interessen der Beteiligten ab, berücksichtigt Einzelschicksale und widmet sich eingehend den Implikationen der Verurteilung. Eine Ergänzung durch - sehr richtig, Voltaire! - populistische Maßnahmen der weitergehenden Bestrafung halte ich für überflüssig. Wichtiger wären Verbesserungen im Strafvollzug und eine stärkere Sensibilisierung für Gewalt im mittelbaren Umfeld. Jemand, der einerseits wegsieht und andererseits gnadenlose Härte verlangt, den kann ich einfach nicht ernstnehmen (womit niemand hier gemeint ist).


    Tom, zwischen dem Wissen um die Gesetze und dem eigenen Empfinden für gerechte Strafe sind doch noch Unterschiede.
    Man sagt nicht umsonst: Recht bekommen heißt noch lange nicht Recht haben. Und umgekehrt.
    Das eigene Rechtsempfinden schaut halt oft anders aus, als es gesetzlich vorgeschrieben ist. Egal um welches Thema es sich da handelt.

    _______________________
    Grüßle, Heaven


    Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen. (Goethe) ;-)

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  • Heaven
    Du kannst in der Regel jeder Gerichtsverhandlung beiwohnen. Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen. Familiensachen und Verfahren nach dem Jugendstrafrecht sind nicht öffentlich. Auch bei Strafverfahren wegen Vergewaltigung kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
    Geh einfach in ein Strafgericht und schaue dir die Terminrollen an. Dort kannst du sehen gegen wen und worüber verhandelt wird.


    Die Gerichtsshows im Fernsehen geben ein völliges falsches Bild unserer Gerichtsrealität. Der Aufzug einiger Damen widerspricht vehement dem, wie man vor Gericht zu erscheinen hat. Die Kleidung muss angemessen sein. Tiefe Ausschnitte oder megakurze Röcke sind sogar Grund für eine Ordnungsstrafe.
    Auch die dauernden Unterbrechungen habe ich in meiner Praxis erst ein einziges Mal erlebt.


    Die den Shows zugrunde liegenden Fälle sollen real sein. Wahrscheinlich sind sie dann aber noch total aufgepeppt worden. Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte sind echt. Sie sind für mich eine Peinlichkeit für den Berufsstand der Juristen.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Hallo Voltaire! :wave
    Danke für den Tipp. Muss ich wohl doch mal direkt hin. Dachte man kann es auch online oder sonstwo finden.


    Dass die Shows nur gespielt sind müsste ein Blinder erkennen. Aber meine Frage war ja, ob zumindest die Entscheidungen auch realistisch sind.

    _______________________
    Grüßle, Heaven


    Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen. (Goethe) ;-)

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  • Zitat

    Original von Voltaire
    Die Sanktionsmöglichkeiten unserer heutigen Gesetze reichen aus. Die Forderung nach "härteren" Gesetze sind in meinen Augen nur überflüssige Aktionen. Wenn wir uns Gesetze in vollem Umfange anwenden, dann haben wir auch die Möglichkeit, Sexualstraftäter für eine lange Zeit aus dem Verkehr zu ziehen.


    Hallo Voltaire,
    für mich ist immer die Frage, ob die Gesetze in solchen Fälle voll ausgeschöpft werden. Manchmal finde ich die Strafmaße gemessen an der Straftat nur lachhaft.
    Dann die zweite Frage, warum werden immer wieder Kinderschänder falsch eingeschätzt? Sie haben ihre Strafe abgesessen, werden als harmlos eingeschätzt und entlassen und fallen ein paar Tage später über das nächste Kind her. Empfinden wir solche Fälle nur durch die heutige Medienpräsenz als besonders oft oder ist es wirklich so?

    Zitat

    Eine ganz persönliche Anmerkung: Ich freue mich bei diesem sensiblen Thema über die Sachlichkeit der bisher geposteten Beiträge.


    Da kann ich mich nur anschließen!


  • Kriminalstatisch haben die Straftaten gegenüber Kindern meines Wissens nicht zugenommen. Nur ist es heute so, dass die Medienpräsenz dieser Straftaten ungleich größer ist als in der Vergangenheit.


    Das Thema "Strafzumessung" ist unerschöpflich. Anklage und Verteidigung stellen ihre Strafanträge - das Gericht entscheidet unter Würdigung aller Umstände. Emotionen haben bei einer solchen Entscheidung nichts zu suchen, auch wenn die Emotionen in meinen Augen sicher verständlich sind.
    Das deutsche Strafrecht kennt immer noch den Resozialisierungsgedanken. Die Prüfung der Frage, ob ein Täter überhaupt resozialisierbar ist, bleibt dabei oftmals auf der Strecke.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Zitat

    Original von Voltaire



    Die Gerichtsshows im Fernsehen geben ein völliges falsches Bild unserer Gerichtsrealität. Der Aufzug einiger Damen widerspricht vehement dem, wie man vor Gericht zu erscheinen hat.


    Das könnte einer der Gründe sein, warum die Zuschauerbänke in realen Gerichtssälen leer sind, während die Zuschauerzahl bei TV-Gerichtsshows hoch ist. :grin

  • Zitat

    Original von Alexx61
    hm..das so eine Offenlegung, oder an den Pranger stellen politisch nicht korrekt ist, ist ganz klar, aber vom Gefühl her, ....so ein Gefühl.."Pech gehabt, er/sie hättens ja lassen könne, nun weiß es ein Jeder" steckt doch in fast jedem von uns.


    Als ich noch Kind war, gab es auch solche Onkels...die Gemeinde hat es gewußt, und irgendwie mitaufgepasst, das nichts passiert, von Muttern wurde man gewarnt...nicht in die Nähe von dem oder dem zu gehen.
    Ich sehe da nichts verwerfliches dran, die Amerikaner machen es halt im großen Stil...in manchen Staaten sollen angeblich auch Diebe an den Pranger gestellt werden..mit Schild um den Hals, "Ich bin ein Dieb" u.s.w


    Was dieses in "der Ecke stehen" bringen soll, wissen die Amis alleine


    Gab es bei uns im Dorf auch - solche Verdächtigungen.
    Und ich möchte nicht wissen, wievielen Menschen man Unrecht getan hat damit.


    Leuten, die einfach nur anders waren als die meisten, vielleicht nur anders gekleidet...andere Verhaltensweisen.


    Ich finde sowas schlicht zum Kotzen (sorry)


    :wave
    Ikarus