USA: Pädophilen- Register / Selbstjustiz

  • Seit einiger Zeit werden in den USA in sogenannten "Pädophilen-Regsitern", die Namen von ehemaligen Kinderschändern veröffentlicht. Das heißt, von Menschen, die ein Verbrechen beganngen haben, verurteilt wurden, ihre Strafe verbüßt haben.


    Natürlich will ich diese Verbrechen nicht verharmlosen, aber kommt diese Einrichtung nicht einer Verhinderung der Resozialisierung gleich? Ein Ziel des Strafrechtes ist es auch, ehemalige Verbrecher wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Nimmt man diesen Menschen damit nicht diese Chance?


    Sicherlich muss auch der Schutz der Gesellschaft sichergestellt sein, aber ist dieses Mittel verhältnismäßig?


    Der Anlaß für meinen Beitrag ist ein Doppelmord in den USA. Ein Mann hat sich aus diesem Pädophilen Register zwei Namen gesucht und diese dann ermordert. Link zu Beitrag auf ORF.at

  • Das deutsche und das amerikanische Strafrecht lassen sich in vielerlei Hinsicht kaum miteinander vergleichen. Im deutschen Strafrecht nimmt der Resozialisierungsgedanken einen erheblichen Raum ein, das amerikanische Strafrecht dagegen stellt fast ausschließlich den Sühnegedanken in den Vordergrund.
    Eine derartige Liste von Sexualstraftätern wäre unabhängig davon, sowieso mit dem deutschen Datenschutzrecht kaum vereinbar. Die USA kennen ein solches Datenschutzrecht nicht. Datenschutz kann dort nur mittelbar aus der Verfassung abgeleitet werden. Mittelbare, verklausulierte "Normen" machen es nicht unbedingt leicht, evtl. daraus resultierende Ansprüche durchzusetzen.
    Den Grundsatz der Verhältnismässigkeit, den das deutsche Recht kennt, festgeschrieben im Verwaltungsverfahrensgesetz, kennt das amerikanische Recht in seiner Ausschließlichkeit ebenfalls nicht.


    Hoffentlich war ich jetzt nicht zu "Off Topic".

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Grundsätzlich habe ich ein Problem damit wenn Sexualstraftäter jeder Neigung eines Tages frei kommen weil Gutachter und Psychologen denjenigen für 'geheilt' halten. Gerade bei sexuellen Übergriffen gibt es eine Vielzahl von Auslösern und Grundeinstellungen, die nicht immer richtig eingeschätzt werden. Allerdings sehe ich auch keinen Sinn darin, diese Menschen an den Pranger zu stellen ............ denn eine Aufklärung über Umfang und Hintergrund der Taten wird kaum stattfinden.


    Selbstjustiz ist auch eine ganz böse Sache, auch dieser Täter weiß nicht viel über seine Opfer und er gehört genau so hinter Gittern wie vorher seine Opfer.


    Allerdings würde ich jede nur erdenkliche (legale) Möglichkeit nutzen wollen um meine eigenen Kinder vor solchen Tätern zu schützen.


    So ganz pauschal und pi x Daumen geht das nicht ........... nur eines ist sicher: Mord bleibt Mord und dafür darf es keine glaubwürdigen Argumente geben.


    Gabi

  • Zitat

    Original von Voltaire
    Das deutsche und das amerikanische Strafrecht lassen sich in vielerlei Hinsicht kaum miteinander vergleichen. Im deutschen Strafrecht nimmt der Resozialisierungsgedanken einen erheblichen Raum ein, das amerikanische Strafrecht dagegen stellt fast ausschließlich den Sühnegedanken in den Vordergrund.
    Eine derartige Liste von Sexualstraftätern wäre unabhängig davon, sowieso mit dem deutschen Datenschutzrecht kaum vereinbar. Die USA kennen ein solches Datenschutzrecht nicht. Datenschutz kann dort nur mittelbar aus der Verfassung abgeleitet werden. Mittelbare, verklausulierte "Normen" machen es nicht unbedingt leicht, evtl. daraus resultierende Ansprüche durchzusetzen.
    Den Grundsatz der Verhältnismässigkeit, den das deutsche Recht kennt, festgeschrieben im Verwaltungsverfahrensgesetz, kennt das amerikanische Recht in seiner Ausschließlichkeit ebenfalls nicht.


    Hoffentlich war ich jetzt nicht zu "Off Topic".


    Es war keineswegs zu Off Topic. Ich finde es immer interessant auch Rechtssysteme anderer Länder zu betrachten, da man daran auch viele gesellschaftliche Unterschiede erkennen kann.
    Dass das amerikanische Strafrecht den Resozialisierungsgedanken so vernachlässigt war mir neu und ich finde es ein wenig erschreckend, da es zwar für mich auch nicht erstes Ziel des Strafrechts wäre, aber zumindestens vor der Rache kommt. Am wichtigsten finde ich den Schutz der Gesellschaft vor Verbrechern und danach die Resozialisierung.

    Mir war klar, dass das mit dem europäischen Rechtssystem nicht vereinbar wäre. Es wäre ja schon an sich eine Straftat, wenn man jemanden eine bereits verbüßte Tat vorwirft.


  • Eine hundertprozentige Gewissheit gibt es natürlich nie, aber meiner Meinung nach, gibt es bessere Methoden, als den Pädophilen Register der USA. Natürlich können Gutachter nie in einen Menschen hineinschauen und können auch nie 100 % ausschließen, dass dieser nicht rückfällig wird, aber sogar solche Menschen haben eine zweite Chance "verdient". Nur sollte man es ihnen natürlich nicht zu einfach machen, was beim derzeitigen Strafrahmen doch passieren könnte.

  • Zitat

    Original von Idgie


    Nö. Strafbar ist das nicht, vielleicht moralisch verwerflich.


    Zumindestens in Österreich ist es strafbar.


  • Der Gedanke zur Erstellung dieser Register war ja eigentlich, dass sich die Leute informieren können, ob solch einer in ihrer Nähe wohnt. Aus dieser Sicht finde ich es gut. Da weiß man, auf wen man ein besonderes Auge haben sollte.
    Das alles auch seine Kehrseite hat ist an diesem Doppelmord zu sehen.


    Bei mir hört auch jedes Verständnis oder Mitleid in Bezug auf Pädophile auf. Die haben doch auch kein Mitleid mit ihren Opfern. Warum soll man es dann mit ihnen haben?


    Und die Theorie, solche Leute per Therapie zu heilen find ich eh hirnrissig. Das ist eine Neigung und die steckt einfach drin Die kann man nicht beseitigen.
    Wäre ja so, als würde mir ein Therapeut einige Jahre erzählen, ich dürfte nicht mehr auf Männer, sondern nun Frauen stehen. ;-) Klar, nach einer gweissen Zeit würde ich dem Recht geben und zusehen, dass ich schnellstens wieder raus bin. Und dann...... würde ich mir entsprechend meiner Neigung wieder ein Opfer ;-) suchen, bin ja dann sicher ausgehungert. Und wenn es verboten wäre, klar, dann wieder heimlich.
    Ne, sowas geht nicht weg zu reden. :rolleyes

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    Grüßle, Heaven


    Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen. (Goethe) ;-)

  • In den letzten Jahren sind etliche Kinder durch pädophile Straftäter in meiner Gegend, keine 100 km entfernt. gequält, vergewaltigt und teilweise bestialisch ermordert worden. Es waren in einigen Fällen schon vorbestrafte Pädophile. Ich erinnere nur an die Morde von Dennis, Levke, Adelina, Felix, u.v.m.
    Wie kann man, ohne ein diese Verbrechen vor Augen zu haben meinen, daß eine mildere Behandlung dieser Straftäter, wovon noch einige auf freiem Fuß sind, gerechtfertigt wäre. Ich würde diese Verbrecher für immer wegschließen lassen. Aber was passiert, die Täter bekommen lebenslange Haftstrafen, das sind ca 15 Jahre und werden mit guter Führung schon nach 7-8 Jahren entlassen und morden weiter. Das beste ist also, wenn diese Täter bekannt sind und Eltern ihre Kinder schützen können. Pädophile Täter sind in den meisten Fällen Wiederholungstäter.




    Dabei wird erst seit zweieinhalb Jahren gezielt nach einem Serientäter gesucht. Damals, im September 2001, war der neunjährige Dennis Klein aus einem Landschulheim in Wulsbüttel spurlos verschwunden. Zwei Wochen später entdeckte ein Pilzsammler seine Leiche einige Kilometer entfernt. Den Ermittlern fielen die Parallelen zu anderen Fällen auf: In der Nacht zum 31. März 1992 war der 13-jährige Stefan Jahr aus einem Internat in Scheeßel im Kreis Rotenburg verschwunden. Anfang Mai fand man seine Leiche gefesselt in den Verdener Dünen.


    Am 25. Juli 1995 stellten Betreuer eines Zeltlagers bei Schleswig fest, dass der achtjährige Dennis Rostel fehlte. Jogger entdeckten zwei Wochen später in einer Düne bei Skive/Holstebro in Dänemark seinen toten Körper.


    Am 10. August 1998 wurde der elfjährige Nicky Verstappen in einem Zeltlager bei Brunssum in den Niederlanden vermisst. Am nächsten Tag lag seine Leiche in einer nahe gelegenen Fichtenschonung.


    Zwischen 1992 und 1998 wurden außerdem mindestens 36 Jungen in verschiedenen Landschul- und Kinderheimen, Zeltlagern sowie Privathäusern in Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein von einem maskierten Mann immer in der Nacht belästigt. Häufig streichelte er die Jungen nur, manche zwang er, sich auszuziehen, andere entführte er für Stunden und verging sich an ihnen.


    Übrigends wurde Dennis 1,5 km entfernt von meiner damaligen Arbeitsstelle gefunden. Und ich habe auch mit Kindern gearbeitet.

  • Hallo, Heaven.


    "Ein Auge auf Leute haben", soso. Interessant. Stell Dir vor, es gäbe Register mit allen Sorten von Straftätern für Dein Umfeld, vom Verkehrssünder über Steuerhinterzieher und Diebe bis hin zu Gewalttätern, Sexualstraftätern und Mördern. Du wärst rund um die Uhr damit beschäftigt, "ein Auge" auf diese Leute zu haben. Mit welchem Ziel oder Zweck? Um demjenigen mit dem Wattebäuschen zu drohen, sollte er irgendeinem Spielplatz zu nahe kommen? Um seine Wohnungstür mit einem Kreuzchen zu bemalen? Oder was?


    Diese Listen dienen nicht dem Schutz der mittelbaren Umgebung, sie sind eine Erweiterung der Strafe, und ihr Zweck ist Abschreckung: Siehst Du, in solch einer Liste wirst Du erscheinen, wenn Du was anstellst. Die Lynchjustiz ist m.E. ein kalkulierter Bestandteil dieser Strategie. Siehst Du, mit wird Dich sogar abmurksen. Einen anderen Sinn haben solche Verfahrensweisen nicht.


    Ich weiß, gerade Sexualdelikte, möglicherweise sogar noch mit sehr jungen Opfern, rufen sehr emotionale Reaktionen hervor. Mit solchen Leuten muß hart ins Gericht gegangen werden. Aber sie nach Verbüßung einer Straftat auch noch zu brandmarken, das ist m.E. unangemessen, unmenschlich und zeugt von einem sehr arroganten Demokratie- und Rechtsverständnis.


    Okay, als nächstes kommt jetzt "Und wer redet von den Opfern?" Das aber ist eine ganz andere Frage. Wenn man sich darauf einigt, daß Täter auf eine bestimmte Art zu bestrafen sind (ggf. gibt es ja Zwangstherapien, anschließende Sicherungsverwahrung usw.), dann sollte man es auch dabei belassen. Bürgerwehrprinzipe haben noch nie funktioniert. Und das Gesetz aus Österreich gefällt mir gut!

  • Zitat

    Original von Tom
    Hallo, Heaven.


    "Ein Auge auf Leute haben", soso. Interessant. Stell Dir vor, es gäbe Register mit allen Sorten von Straftätern für Dein Umfeld, vom Verkehrssünder über Steuerhinterzieher und Diebe bis hin zu Gewalttätern, Sexualstraftätern und Mördern. Du wärst rund um die Uhr damit beschäftigt, "ein Auge" auf diese Leute zu haben. Mit welchem Ziel oder Zweck? Um demjenigen mit dem Wattebäuschen zu drohen, sollte er irgendeinem Spielplatz zu nahe kommen? Um seine Wohnungstür mit einem Kreuzchen zu bemalen? Oder was?



    Ob Herr Meier bei Rot über die Ampel fährt oder die Schmids tüchtig an der Steuer vorbei gearbeitet haben um sich ihren Daimler vor die Tür zu stellen, interessiert mich absolut nicht.


    Aber wenn ich Kinder habe, und besonders heute, wo der Missbrauch immer öfter im eigenen oder weiteren Umfeld zu finden ist, ich meine Kinder schützen will, da interessiert mich das schon.
    Mag sein, dass du das zu hart findest. Ich nicht.

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    Grüßle, Heaven


    Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen. (Goethe) ;-)

  • Zitat

    Mag sein, dass du das zu hart findest. Ich nicht.


    Herr Bush wird sich über Deinen Greencard-Antrag sicher freuen. :grin


    Davon abgesehen: Du würdest Dich in einer fadenscheinigen Sicherheit wiegen. Wie Du ganz richtig schreibst, viele Täter entstammen dem direkten Umfeld. Und viele, die überwiegende Zahl sind Ersttäter. Gegen die schützt Dich keine Liste.

  • Ich denke auch, dass Sexualstraftäter für immer weggeschlossen gehören. Denn aus der Vergangenheit wissen wir doch alle, dass die meisten nicht geheilt sind. Wie kann auch festgestellt werden, dass eine Heilung da ist, wenn diese Menschen niemals während der Therapie mit z. B. Kindern wieder in Berührung kommen. Dann kann doch der "Wunsch" nur schlummern und bricht wieder aus, sobald sie auf freien Füßen sind. Ich persönlich finde es unverantwortlich.

  • Können solche Listen wirklich das Gefühl von Sicherheit geben? Ist nicht vielmehr das Gegenteil der Fall, dass du dann, wenn du weißt, dass jemand, der einmal ein Kind mißbraucht hat, in deiner Nähe wohnt. Ist man dann nicht beunruhigter als vorher, obwohl man nicht mehr dagegen tun kann, wenn man nicht selbst zu einem Straftäter werden will?


    Ich denke hier will keiner eine mildere Behandlung für Sexualstraftäter, aber Menschenrechte sollten sie doch behalten dürfen?


  • :write :write :write

  • Das Strafmass legt fest, wann eine Strafe abgebüßt ist. Wenn ich anschließend öffentlich mache, dass ein Straftäter in der Straße wohnt, dann ist sie eben nicht abgebüßt. Und dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob es sich um einen Pädophilen, einen Totschläger oder um einen Einbrecher handelt. Ich freue mich auch nicht, wenn ein einschlägig vorbestrafter Einstiegsdieb in der Nachbarschaft einzieht, aber ich bin trotzdem nicht dafür, dass es veröffentlicht wird.


    Außerdem ist die Veröffentlichung der Namen (damit man weiß, auf wen man acht geben muss, gell) ein menschenrechtlicher Dammbruch. Der nächste Schritt ist eine deutlich sichtbare Tätowierung auf der Stirn oder wie wäre es mit einem Zeichen, das man sich auf die Kleidung nähen muss?


    Die Frage, ob ein Sexualtäter therapierbar ist oder nicht, steht dabei auf einem ganz anderen Blatt.

  • Zitat

    Original von Heaven


    Aber wenn ich Kinder habe, und besonders heute, wo der Missbrauch immer öfter im eigenen oder weiteren Umfeld zu finden ist,


    Das ist schlichtweg durch nichts zu belegen. Dadurch, dass das Bewusstsein bzgl. dieser Verbrechen heute wesentlich stärker geschärft ist, gelangen wesentlich mehr Fälle zur Anzeige (was natürlich sehr gut ist!), aber das ist keinesfalls ein Beleg für deren Häufung.


    Die Fälle von Morden an Kindern im Zusammenhang mit Sexualdelikten ist heute wesentlich niedriger als vor dreißig Jahren! Diese Information stammt von einem hohen BKA-Mann, der kürzlich bei einer Fernsehdiskussion mit genau dem Argument konfrontiert worden war, dass die Fälle stark zugenommen hätten.


    Außerdem ist nach unserer Verfassung die Würde des Menschen unantastbar. Das gilt ausdrücklich auch für Menschen, die sich wie Tiere benehmen.

  • Zitat

    Original von Rabarat
    Die Fälle von Morden an Kindern im Zusammenhang mit Sexualdelikten ist heute wesentlich niedriger als vor dreißig Jahren! Diese Information stammt von einem hohen BKA-Mann, der kürzlich bei einer Fernsehdiskussion mit genau dem Argument konfrontiert worden war, dass die Fälle stark zugenommen hätten.



    Diese Sendung habe ich auch gesehen.
    So ist es............

  • Zitat

    Original von Rabarat
    Diese Information stammt von einem hohen BKA-Mann, der kürzlich bei einer Fernsehdiskussion mit genau dem Argument konfrontiert worden war, dass die Fälle stark zugenommen hätten.


    Nicht die Zahl der Fälle, sondern die Zahl der gemeldeten Fälle hat erheblich zugenommen. Außerdem ist, wie bereits erwähnt, die Zahl der Sexualdelikte mit Todesfolge in den vergangen Jahrzehnten gesunken!


    Aber hochemotionale Themen sorgen halt für hohe Quoten, so daß sich Unterschichtenfernsehen und Massenblättchen bemüßigt fühlen, zur Stärkung des eigenen Marktanteils das Thema solange breitzutreten, bis der Anschein erweckt ist, als rennten immer mehr mörderische Sittenstrolche durchs Land. :pille


    Der Wiederholungstätermythos ist nicht totzukriegen! Die überwiegende Zahl aller Straftäter sind Ersttäter -- ansonsten geht eine personenbezogene Statistik nämlich gar nicht auf.
    UNd wenn die Zahl der Wiederholungstäter nicht erkennbar unter der der Ersttäter läge, wäre die Idee der Resozialisation durch nichts zu begründen.
    Sexualstraftäter sind m.W. (und ich interessiere mich wirklich für das Thema!) in weit höherer Zahl Ersttäter als Delinquenten von Eigentumsdelikten mit oder ohne Körperverletzung.



    Zitat

    Außerdem ist nach unserer Verfassung die Würde des Menschen unantastbar. Das gilt ausdrücklich auch für Menschen, die sich wie Tiere benehmen.


    Es ist immer wieder erschreckend, wie leicht sich Menschen bei einem emotionalen Thema von den Grundwerten der Verfassung verabschieden.
    An solchen Fragen kann man deutlich erkennen, wie Diktatoren an die Macht kommen: indem man Angst schürt und an das Sicherheitsbedürfnis der Leute appelliert.