Zitatist das nur eine Ordnungswidrigkeit?
Nein, es ist eine Straftat, aber den Staftatbestand "Beamtenbeleidigung" gibt es nicht, nur "Beleidigung".
Gerichten stehen bei der Zumessung von Strafmaßen Geld- und Haftstrafen zur Verfügung. Geldstrafen werden in Tagessätzen bemessen, wobei ein "Tag" Geldstrafe letztlich mit einem Tag Haftstrafe vergleichbar ist. Bei der Bildung einer Sammelstrafe z.B. (mehrere Straftaten innerhalb eines Prozesses) werden die Geldstrafen für Einzeldelikte mit den Haftstrafen für andere Delikte verrechnet und dann zu einer Gesamtstrafe "gemittelt". Der Tagessatz für eine Geldstrafe ermittelt sich aus dem Einkommen des Angeklagten. Wer viel verdient, bekommt einen hohen Tagessatz, kann also schon bei wenigen "Tagen" auf eine hohe Strafe kommen, wohingegen ein Mittelloser auch mal mit einem niedrigen, in Ausnahmefällen sogar einstelligen Tagessatz davonkommen kann (erlebt habe ich letzteres allerdings noch nicht - 20 Euro waren Minimum bisher). Die Geldstrafe ist eine mildere Strafe als die Haftstrafe, es gibt für Geldstrafen aber eine Obergrenze (180 Tagessätze, meine ich zu erinnern), und wenn man nicht zahlt, muß man für die entsprechende Anzahl Tage in den Knast.