USA: Pädophilen- Register / Selbstjustiz

  • Menschen begehen aus ganz verschiedenen Motivationen heraus Straftaten. Die Umstände sind zuweilen extrem komplex, und für Unbeteiligte manchmal überhaupt nicht nachzuvollziehen. Der kaltblütige Mord aus Berechnung (etwa zum Zweck der Bereicherung) enstpringt einer anderen Motivation, als die Affekttötung im Nachgang einer (gewalttätigen) Auseinandersetzung. "Abschreckung" etwa durch ein hohes Strafmaß kann deshalb auch nur funktionieren, wenn der Täter vor der Tat bewußt abwägt, was auf ihn zukommen könnte. Das aber ist m.E. der Ausnahmefall, jener eingangs erwähnte kaltblütige Mord. Die meisten Menschen, die Straftaten begehen, sind sich m.E. den Folgen ihres Handelns im Moment der Tat nicht bewußt, und sie wollen es auch nicht sein. Viele Taten, gerade Gewalttaten, werden unter hohem emotionalen Druck begangen, oder sie entspringen psychischen Grenzsituationen. Gerade Sexualstraftaten - insbesondere Spontantaten, also ungeplante - entstehen aus Situationen heraus, die mit Kontrollverlust einhergehen. Wir Menschen sind zum überwiegenden Teil unserer Zeit damit beschäftigt, uns zu beherrschen - das, was Iris zu diesem Thema geschrieben hat, ist absolut richtig.


    Wenn bewußtes und beherrschtes Handeln, Grundvoraussetzung für unser Zusammenleben, nicht mehr stattfindet, sind auch alle Implikationen ausgeblendet, beginnend mit den Folgen für das Opfer bis hin zu denen für sich selbst (als Täter). Deshalb funktionieren abschreckende Gesetzgebung oder hohe Strafzumessungen bis hin zur Todesstrafe nicht sonderlich gut. Einem Kontrollverlust kann man nicht intellektuell oder rational begegnen, und deshalb spielt es keine übergeordnete Rolle, welche Strafe im Nachgang zu erwarten ist. Und aus dem gleichen Grund ist es nicht Hauptaufgabe von Gesetzen und den in ihnen vorgesehenen Strafzumessungen, abzuschrecken. Folglich könnte es auch keine große Veränderung der Kriminalitätsstatistik bewirken, wenn Mörder hingerichtet würden, statt für fünfzehn Jahre plusminus (ggf. Sicherungsverwahrung) in den Bau zu wandern. Nur die kaltblütigen Mörder würden es sich u.U. zweimal überlegen, und die sind m.E. in der Minderheit.

  • Zitat

    Original von Babyjane
    ... aber deine Ausführungen waren durchaus interessant.... für jemanden, der sich nicht fast täglich mit diesen Themen auseinandersetzt :-]


    Was denn nun? Du sagst, diese Taten seien zum Glück sehr selten, und doch mußt du dich fast täglich mit diesen Themen auseinandersetzen ... also praktisch, nehme ich an ... oder??? :wow

  • Zitat

    Original von Alexx61
    So oder so, niemals wird es absolute Gerechtigkeit geben...


    Du vergleichst Kartoffeln mit Äpfeln. Sicherlich hilft die Bestrafung des Täters dem Opfer direkt nicht. Und vor allem ist der Umgang der Gesellschaft mit den Opfern überaus reformbedürftig.
    Nicht zuletzt mit den Opfern von Sexualdelikten. Denn abgesehen vom Abscheu, der allgemein für Taten an augenscheinlich hilflosen Opfern geäußert wird, gibt es noch immer den verbreiteten Argwohn, der sich auch in den Massenmedien breitmacht -- Mutmaßungen darüber, inwiefern das Opfer durch Kleidung oder Verhalten die Tat provoziert haben könnte, sowie die Tatsache, daß sich die Opfer abgesehen von der Verletzung nicht nur selbst beschmutzt fühlen, sondern, sollten sie anfangen, offen mit diesem Stigma umzugehen, häufig auch als "beschmutzt" angesehen werden. Dieses Stigma gilt erschreckenderweise auch für betroffene Kinder!


    Die Folgen von Verbrechen für die Opfer lassen sich keineswegs juristisch auffangen oder bewerten, sondern da ist "die Gesellschaft" gefordert -- nein, falsch! WIR!


    Aber das ist ein anderes Thema. :-)



    Zitat

    In D. sitzt so manch einer lebenslang im Knast, weil er ein Betrüger ist..


    Da hätte ich jetzt gerne "so manch einen" Fall dokumentiert ...


    Ich finde es zwar auch sonderbar, daß das Strafmaß für Steuerhinterziehung das von Gewaltverbrechen im Einzelfall gelegentlich überschreitet, aber von einer "lebenslangen" Freiheitsstrafe für Betrugsdelikte ist mir nichts bekannt. Vielleicht kann BJ etwas zur Klärung beitragen.

  • ohhhh,.... mißverständnis.
    Ich meinte diesen Beitrag hier von dir.



    Da geht es ja um Strafen im allgemeinen und damit finde ich sollte ich mich schon auch auseinandersetzen.... stumpf meine Arbeit tun ohne diese Aspekte zu bedenken, das ist nicht meine Art, denke ich.


    Die von mir erwähnte Seltenheit der Taten bezog sich ausschließlich auf die kurz zuvor erwähnten extremen Taten mit viel Medienpräsenz, solche Taten sind eher selten.
    *Normaler* Sexueller Mißbrauch (bzw. richtig heißt es sexuelle Nötigung) ohne Todesfolge ist allerdings ein viel häufiger auftretendes Delikt, als so mancher denkt. (und hier spreche ich nicht von der Dunkelziffer, sondern von den wirklich bekannt werdenden Taten.... aber irgendwann ist es für die Medien langweilig schon wieder von einer *total normalen* Vergewaltigung zu berichten, daher erfährt der Ottonormalbürger nicht immer alles...)

  • Iris :


    Warum ist das eigentlich, dass die Menschheit den Opferstatus ganz oder teilweise umkehren will, quasi "Irgendwie müssen die ja selber schuld daran sein."


    Gibt es da eine philosophische/psychologische Erklärung?

    Die Geschichte lehrt die Menschen, daß die Geschichte die Menschen nichts lehrt.


    Mahatma Gandhi, indischer Freiheitskämpfer


  • Da hab ich die Anführungszeichen überlesen. Deiner Argumentation kann ich durchaus zustimmen. Zu oft gehen wir mit den Ressourcen viel zu leichtfertig um, aber das hat nichts mit dem Thema zu tun.

  • Zitat

    Original von Babyjane
    *Normaler* Sexueller Mißbrauch (bzw. richtig heißt es sexuelle Nötigung) ohne Todesfolge ist allerdings ein viel häufiger auftretendes Delikt, als so mancher denkt. (und hier spreche ich nicht von der Dunkelziffer, sondern von den wirklich bekannt werdenden Taten.... aber irgendwann ist es für die Medien langweilig schon wieder von einer *total normalen* Vergewaltigung zu berichten, daher erfährt der Ottonormalbürger nicht immer alles...)


    Okay, dann haben wir uns mißverstanden. Das ist mir schon klar, daß da einiges mehr abgeht. Ein Fall wie der von Andreas Türck wäre niemals in die Presse gekommen, wenn der Angeklagte nicht Andreas Türck geheißen hätte, was keineswegs heißt, daß solche Sachen ansonsten nicht vorkämen. Oje, das wäre ganz falsch gedacht ... :-(

  • Zitat

    Original von Iris
    Vielleicht kann BJ etwas zur Klärung beitragen.


    hm.....mom da muß ich kurz in mich gehen, das ist nicht ganz mein Gebiet...


    Ok... Voltaire korrigier mich wenn ich Mist erzähle


    Das Strafmaß für Betrugsdelikte geht von der Geldstrafe bis zu 10 Jahren Haft (besonders schwerer Fall des Betrugs).
    Lebenslang ist also nichts.


    Aber ich glaube ich verstehe was Alex meint.


    Die Relation stimmt einfach hier und da nicht ganz.


    Wenn du in Deutschland mehr als 71 km/h zu schnell fährst zahlst du ein Bußgeld in Höhe von 375 € (plus Verwaltungsgebühr 25,90 €) also ziemlich genau 400 €.
    Ich durfte vor kurzem einer Gerichtsverhandlung bei wohnen, in der ein Mensch tatsächlich ebenfalls eine 400 € Geldstrafe aufgebrummt bekam. Allerdings hat dieser Mensch nicht das Gaspedal zu kräftig durchgetreten, sondern dieser Mensch hat mit einer geladenen und funktionstüchtigen Waffe einen Laden überfallen.....
    Solche Beispiele meinst du doch oder Alex?

  • Ja, solche Beispiele meine ich....aber es gibt diesen Fall eines Betrügers, der tatsächlich lebenslänglich MIT Sicherheitsverwahrung sitzt wegen Betruges u.s.w......ich muss mal sehen, ob ich da was drüber finde, allerdings bin ich mir jetzt gar nicht mehr sicher, ob der nicht auch nebenbei einen umgebracht hat...hm, aber soweit ich mich erinnere nicht, Mein Mann und ich saßen fassunglso vor der Glotze..und nein, es war kein Bericht auf RTL oder ä. irgendwas im 1...ganz spät abends.

  • Eine Bekannte - damals Hauptkommissarin - berichtete mir von einem Fall, bei dem sie in eine Sozialwohnung gerufen worden war, in der es nach verbranntem Fleisch roch: Ein junger Vater hatte seinen schreienden Säugling auf der Herdplatte festgehalten, bis das Kind tot (ruhig) war. Der Fall "schaffte" es nicht einmal in die Presse. Beide Eltern waren geistig zurückgeblieben (aber nicht "behindert" im pathologischen Sinn, sondern lediglich "minder intelligent"). Sie wurden für schuldunfähig erklärt und nach Abschluß des Verfahrens entlassen. Psychologische Betreuung wurde angeordnet, aber eine Einweisung etwa in eine geschlossene Klinik fand nicht statt. Das ist ungefähr acht Jahre her; ich hab's noch so gut in Erinnerung, weil ich die Bekannte am Abend des Geschehens getroffen habe und sie später vom Verfahren berichtete.


    Gesetze sind die Regeln des Zusammenlebens in einer Gemeinschaft. Sie sind - im Bereich der Strafgesetzgebung - für Leute gedacht, die von sich aus nicht dazu in der Lage sind, den - zumeist mit gesundem Menschenverstand leicht zu verinnerlichenden - Regeln zu folgen. Ich weiß, das ist ein bißchen vereinfachend, weil tatsächlich einige Gesetze recht widersinnig erscheinen, aber ich rede hier vom Strafgesetzbuch.


    Gerechtigkeit kann und wird es niemals geben. Es ist ungerecht, wenn einem unschuldigen, wehrlosen Kind derlei angetan wird. Gerechtigkeit ist die Idee davon, jedermann fair und angemessen zu behandeln. Es scheint mir zweifelsfrei festzustehen, daß die bestialische Tötung eines wehrlosen Säuglings weder fair, noch angemessen ist. Wenn wir den Gerechtigkeitsbegriff hier ansetzen, meinen wir eine "angemessene" (im Sinne von "ausgleichende") Behandlung des Täters, hier des geistig zurückgebliebenen Vaters. "Gerechtigkeit" wird hier zur Idealvorstellung, die nicht umgesetzt werden kann. "Ausgleichend" oder angemessen wäre die Tötung des Vaters auf gleichem Weg - aber das wäre nur tatangemessen. Den Umständen, der Motivation des Täters und seiner eigenen Begriffsfähigkeit wäre es nicht angemessen (und es wäre auch niemandem damit geholfen). Deshalb versucht Rechtsprechung auch nicht, in diesem Sinne gerecht zu sein. Und der Gesetzgeber versucht es auch nicht, weil er scheitern muß. Nur wir, die Stammtischbesatzungen, halten das Ideal von der Gerechtigkeit in der Rechtsprechung aufrecht. Weil wir, wie Iris schrub, alttestamentarische Ideen verfolgen, etwa das - viel zu häufig gebrauchte - geflügelte Wort "Auge um Auge". Wir verstehen Rechtsprechung als Ausgleich für die Tat, aber das ist nicht ihre Aufgabe. Deshalb reden wir auch so Zeug wie von der "Ungerechtigkeit, daß ein Betrüger Jahre sitzen muß, während ein Vergewaltiger nach kurzer Zeit entlassen wird". Es ist nicht die Aufgabe des Strafvollzuges, dem Täter etwas zukommen zu lassen, das in seiner Schwere und Konsequenz der Tat vergleichbar wäre. Deshalb richten wir keine Mörder mehr hin, und deshalb kann ein Sexualstraftäter nach "ein paar Jahren Haft" und anschließender bzw. paralleler Therapie auf freien Fuß kommen, ohne nachfolgende Ersatzstrafen fürchten zu müssen.

  • Das macht ja auch alles irgendwie Sinn....aber bleiben wir mal bei deinem Beispiel mit dem Säugling.
    Der Vater ist wieder frei...er setzt weitere Kinder in die Welt, wieder mit einer Frau, die nicht in der Lage ist, so eine "Behandlung" der Kinder zu unterbinden....Ja was ist da mit dem potentiellen Opferschutz??


    Man kann doch solche Leute nicht einfach wieder frei lassen und nix weiter tun..ausser darauf zu hoffen und vertrauen, das nichts passiert....das geht nicht in mein Hirn, dafür bin ich zu blöd, sitze zuviel am Stammtisch.
    Das mindeste in diesem Fall, wäre eine Unterbringung in einem Wohnheim, oder?


    Ich weiß natürlich dass jeder Mensch ein Täter und ein Opfer werden kann, man kann nicht von Vornherein abschätzen...der tut mal der menschheit was an und der nicht....obwohl die Wissenschaft sehr wohl dahingehend in den Hirnen forscht...

  • Zitat

    Original von Babyjane
    Wenn du in Deutschland mehr als 71 km/h zu schnell fährst zahlst du ein Bußgeld in Höhe von 375 € (plus Verwaltungsgebühr 25,90 €) also ziemlich genau 400 €.
    Ich durfte vor kurzem einer Gerichtsverhandlung bei wohnen, in der ein Mensch tatsächlich ebenfalls eine 400 € Geldstrafe aufgebrummt bekam. Allerdings hat dieser Mensch nicht das Gaspedal zu kräftig durchgetreten, sondern dieser Mensch hat mit einer geladenen und funktionstüchtigen Waffe einen Laden überfallen.....
    Solche Beispiele meinst du doch oder Alex?


    So kann man das aber auch sehr schwer vergleichen. Bei Geldstrafen kommt es nicht auf den Gesamtbetrag an, sondern auf die Anzahl der Tagessätze.

  • Zitat

    Original von Alexx61
    Ich weiß natürlich dass jeder Mensch ein Täter und ein Opfer werden kann, man kann nicht von Vornherein abschätzen...der tut mal der menschheit was an und der nicht....obwohl die Wissenschaft sehr wohl dahingehend in den Hirnen forscht...


    Was für Vorstellung, daß der genetische Fingerabdruck oder ähnliche Untersuchungsergebnisse zu "vorsorglichen Maßnahmen zur Verbrechensprävention" führen könnten ... :wow

  • taciturus...


    ähm.... Bußgelder gibts nicht in Tagessätzen
    Was ändert es an der Vergleichbarkeit, ob er die 400 € nun in einem Tagessatz zahlt oder ob er sie in 40 Tagessätzen a 10 € zahlt. 400 € bleiben 400 €.


    :wave

  • Tagessätze sind doch richterlich verfügte Strafgelder, die nach dem Einkommen bemessen werden, damit es jedem auch entsprechend seinen Möglichkeiten weh tut, gell? :grin
    Schließlich leidet ein Hartz-IVer schon, wenn er 40 Tage lang jeweils 10 E abdrücken muß, während der Vorstandsvorsitzende einer Bank über so ein Beträgelchen nicht mal lächeln würde -- also brummt man diesem ein Vielfaches auf, damit er es auch merkt, daß man ihm auf die Finger haut.


    Daneben gibt 's natürlich auch die fixen Bußgelder. Z.B. für Beamtenbeleidigung. :grin

  • Zitat

    Original von Iris
    Tagessätze sind doch richterlich verfügte Strafgelder, die nach dem Einkommen bemessen werden, damit es jedem auch entsprechend seinen Möglichkeiten weh tut, gell? :grin
    Schließlich leidet ein Hartz-IVer schon, wenn er 40 Tage lang jeweils 10 E abdrücken muß, während der Vorstandsvorsitzende einer Bank über so ein Beträgelchen nicht mal lächeln würde -- also brummt man diesem ein Vielfaches auf, damit er es auch merkt, daß man ihm auf die Finger haut.


    Daneben gibt 's natürlich auch die fixen Bußgelder. Z.B. für Beamtenbeleidigung. :grin


    Richtig :-]


    Aber den Straftatbestand der Beamtenbeleidigung gibt es nicht.
    Bußgelder gibt es nur bei Ordnungswidrigkeiten, bei Straftaten heißt es dann Geldstrafe und die staffelt sich in Tagessätze. :lache :wave

  • Hallo, BJ.


    Zitat

    Wenn du in Deutschland mehr als 71 km/h zu schnell fährst zahlst du ein Bußgeld in Höhe von 375 € (plus Verwaltungsgebühr 25,90 €) also ziemlich genau 400 €.


    Wer mit derart überhöhter Geschwindigkeit fährt, gefährdet das Leben ziemlich vieler Menschen. Das Leben von noch mehr Menschen, als er durch das Führen eines Kraftfahrzeugs ohnehin gefährdet. Wer die zulässige Geschwindigkeit um 71 km/h überschreitet, gehört m.E. für immer weggeschlossen. :grin


    Zitat

    Ich durfte vor kurzem einer Gerichtsverhandlung bei wohnen, in der ein Mensch tatsächlich ebenfalls eine 400 € Geldstrafe aufgebrummt bekam. Allerdings hat dieser Mensch nicht das Gaspedal zu kräftig durchgetreten, sondern dieser Mensch hat mit einer geladenen und funktionstüchtigen Waffe einen Laden überfallen.....


    Was waren die Umstände? Was war der Grund für den Überfall? War der Mann nüchtern? Ist er vorbestraft gewesen? Hat er gestanden? Hat er sich gestellt?


    Und nochmal. Es geht nicht um Gerechtigkeit bezogen auf die Tat. Es geht um Gerechtigkeit untereinander. Der Mann mit der Knarre würde für eine Geschwindigkeitsübertretung von 71 km/h auch 400 € zahlen müssen. Und der Gaspedaltreter mag nach einem Überfall mit geladener Waffe ein ähnlich mildes Urteil erwarten können. Unter Umständen.

  • Zitat

    Original von Babyjane
    taciturus...


    ähm.... Bußgelder gibts nicht in Tagessätzen
    Was ändert es an der Vergleichbarkeit, ob er die 400 € nun in einem Tagessatz zahlt oder ob er sie in 40 Tagessätzen a 10 € zahlt. 400 € bleiben 400 €.


    :wave


    Ich weiß, dass es Verwaltungsstrafen nicht in Tagessätzen gibt. Aber um über die Höhe der Strafe für den Überfall zu bemessen, müßte man wissen, wie viele Tagessätze er erhalten hat.


    Sicher sind beides 400 €. Und dieselbe Person hätte auch, wenn er im Auto gesessen hätte und um 71 km/h zu schnell gefahren wäre, auch 400 € bezahlt.


    Aber man kann jetzt nicht daraus schließen, dass die Strafe für den Überfall gering war. Da man eben um die Höhe der Strafe bewerten zu können nach der Anzahl der Tagessätze gehen muss.


    Es macht einen Unterschied ob jemand 200 Tagessätze a 2 € erhält oder ob er 2 Tagessätze a 200 € erhält.

  • Zitat

    Original von Babyjane
    Aber den Straftatbestand der Beamtenbeleidigung gibt es nicht.
    Bußgelder gibt es nur bei Ordnungswidrigkeiten,


    D.h., wenn ich zur diensttuenden BJ ###zensiert### sage, ist das nur eine Ordnungswidrigkeit?


    Zitat

    bei Straftaten heißt es dann Geldstrafe und die staffelt sich in Tagessätze. :lache :wave


    Geldstrafe. Strafgelder. Da dreh ich doch die Hand nicht um! :lache