Hat die Bank davon von dir eine Abschrift bekommen? Banken lehnen Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen häufig selbst dann ab, wenn sie notariell beglaubigt sind. Nur wenn wir es selber gesehen haben…
die einfachste Lösung ist da eine Vollmacht über den Tod hinaus die man bei der Bank erteilen kann. Aber laut Auskunft unseres Amtsgerichts muß auch eine selbstgeschriebene Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung die auch Geldgeschäfte beinhaltet anerkannt werden. Ich habe damals mit einem Rechtspfleger telefoniert der meinte das diese Vollmacht überall anerkannt werden muß sollte ich Probleme haben soll ich mich melden dann wird das geregelt das wäre kein Problem. Ich hab nirgends Probleme gehabt und ich hatte eine Bankvollmacht über den Tod hinaus . Ich hab das auch alles schon organisiert damit meine Kinder keine Probleme bekommen, schreibe allerdings die Betreuungsvollmacht alle paar Jahre neu einfach um sie relativ aktuell zu halten.