Haben die Angehörigen Ü80 nicht auch ein Recht auf eine eigene Meinung? Sie haben nur die Wahl zwischen Impfen Ja/Nein. Impfen aber erst später wird schon komplizierter.
Ja, das haben sie. Das gilt auch im Falle von vorhandenen Vollmachten. Der Bevollmächtigte darf nur über das entscheiden, was die betreute Person nicht mehr entscheiden kann. So ist das Aufenthaltsbestimmungsrechts z. B. ziemlich das Letzte, was auf den Bevollmächtigten übergeht.
Bei vorliegendem Impfangebot durch die mobile Versorgung im Heim ist momentan zunächst nur ein ja oder nein möglich, es kann aber auch noch später geimpft werden. Es entsteht eben ein zusätzlicher Organisationsaufwand daraus.
Wohnen die Ü80 noch zu Hause können sie die Frage jetzt oder später in den meisten Bundesländern über die Terminanfrage beeinflussen.