Es gibt allerdings einen eklatanten Unterschied zwischen Privatvergnügen und öffentlichen Sitzungen, Zumindest dort, wo ich zu öffentlichen Sitzungen gehe. Für die Veranstaltungen wurde jeweils ein Hygienekonzept erarbeitet, das vor der Veranstaltung behördlich genehmigt wurde. Zu Beginn der Sitzung wird darauf noch einmal hingewiesen, der Abstand zwischen den Stühlen genau ausgemessen, ein Sitzprotokoll, nicht Sitzungsprotokoll, angefertigt usw.
Glücklicherweise finden meine Jahresendtermine mehrheitlich per Videokonferenz statt.
Für die Veranstaltungen im Kulturpalast oder der Frauenkirche Dresden gab es super Hygienekontepte. Auch in den meisten Hotels und Restaurants wurden diese Konzepte streng eingehalten.
In unserer Gemeinde war dagegen das gesamte Bauamt 14 Tage in Quarantäne, die Gemeinderatssitzung mit fünf Rathausmitarbeitern, Gemeinderäten und Gästen fand trotzdem statt. Ebenso eine Ausschuss-Sitzung.
Sorry, aber wenn ich im Privaten die Regelung mit max. 10 Personen aus zwei Haushalten habe, ich aber zu einer öffentlichen Sitzung mit 15 bis 20 Leuten aus 15 bis 20 Haushalten beraten darf, frage ich mich nach dem Sinn von Corona-Regeln.
Sicher, in den Sitzungen kann ich Abstand halten, aber im ÖPNV und beim Einkauf kann ich es mitunter nicht ohne weiteres.
Also kann ich nur hoffen das die Kinder/Teenager, nix angeschleppt bringen.