Wie gesagt die Nachbarin hätte den Vermieter verklagen müssen und vor Gericht gehen einen anderen Weg sagte ihr den Anwalt bei dem sie war gibt es nicht.
Das habe ich gerade im Netz gefunden:
Wer zahlt den Anwalt bei Mietrecht?
Grundsätzlich gilt: Wer den Anwalt beauftragt, muss ihn bezahlen. Mieter oder Vermieter können aber verlangen, dass die Aufwendungen des eingeschalteten Rechtsanwaltes von der gegnerischen Seite gezahlt werden, wenn eine Seite mietvertragliche Pflichten verletzt hat und ein Anwalt beauftragt werden musste.
23.05.2019
Quelle: https://deutschesmietrecht.de/…ich-mieter-vermieter.html