Coronavirus - Nummer 3

  • Zitat von xexos:

    "Also stimmst Du dem zu: Wenn das Bundesverfassungsgesetzt dieser Gesetzesänderung zustimmt, ist alles okay."


    Subjektiv rechtlich ggf. ja - objektiv rechtlich nicht unbedingt.

    Die Entscheidungen des BVerfG sind nicht in Stein gemeiselt. (Beispiele: Privatfernsehen, Abtreibungen etc.).


    Es kommt auch darauf an, wie das BVerfG seine Entscheidung begründet, es kommt darauf an, ob das Gesetz ggf. in Detailfragen geändert werden muss, Und auch die Kommentierungen in den jeweiligen Kommentarausgaben können Hinweise auf evtl. Änderungen in der Zukunft geben.


    Das Verfassungsrecht ist sehr komplex. Viele Fragen kann man nicht mit ja oder nein beantworten. Zudem hat das BVerfG auch eigene Entscheidungen schon revidiert.


    Auch viele führende Verfassungsrechtler haben Zweifel an der Rechtmässigkeit des Gesetzes. Denn der Parlamentsvorbehalt wurde beispielsweise fast völlig unberücksichtigt gelassen. Und man kann auch mit einer Rechtsvordung keine Grundrechte außer Kraft setzen, denn in diesem Falle wäre bereits die Ermächtigungsgrundlage nicht verfassungskonform.


    So, das soll jetzt hier genügen.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • ups ok total übersehen ... nicht schon wieder die Hamsterei...haben den die Leute nicht gemerkt das es in der Form gar nicht nötig ist ... :erschreck

    :weihnachtsbaum


    c0624.gif Sommer in der kleinen Bäckerei am Strandweg--Jenny Colgan

    Chroniken von Deverry 2 --Katharine Kerr
    Drachenelfen , die Windgängerin -- Bernhard Hennen

  • Voltaire


    Ich glaube deine Ausführungen überfordern mich etwas. :cry


    Schutz des Lebens oder Würde des Menschen, ein Gegensatz?

    Für mich schon. Schutz des Lebens heißt i.d.R. den Menschen am Leben erhalten. Aber ist es immer ein würdevolles Leben, welches dann noch bleibt?

    Im Falle von Corona steht m.M. nach der Schutz im Vordergrund, darf aber die Würde des Menschen nicht verletzen.


    Okay, es ist definitiv zu spät für dieses Thema.

    Ich hatte vorhin bereits eine angeregte Diskussion zum Thema mit dem großen Kind. Wenn es nach ihr ginge müsste ich mit meinem Schnupfen einen Coronatest machen lassen. Auf der anderen Seite hat sie ihre sehr alten Großeltern zu ihrer Geburtstagsfeier eingeladen, zu uns nach Hause. :bonk


    Gute Nacht, bleibt gesund, verliert nicht die Hoffnung und den Optimismus!

    Es gibt weder moralische noch unmoralische Bücher. Bücher sind gut oder schlecht geschrieben, sonst nichts.


    Oscar Wilde (1854 - 1900)

  • Tja, Großeltern, meine Tochter hatte auch Probleme, da ihr Sohn erkältet ist und nicht in die Schule noch in die Betreuung durfte. Beide Eltern aber arbeiten mussten. Ich sagte, pff, ich nehme ihn trotzdem, sie hatte wegen Ansteckung Bedenken, nun hatte just an dem Tag die Tochter noch Übelkeit und Bauchschmerzen und ich durfte sie von der Schule abholen. Was sollen Eltern machen, die arbeiten und niemanden haben der einspringt? Oder womöglich der Umgang mit den Großeltern wegen Risiko angemahnt wird? Darauf pfeife ich als Großmutter. Wenn es soweit ist, soll es so sein. Das lasse ich mir jetzt nicht vorschreiben.

  • Subjektiv rechtlich ggf. ja - objektiv rechtlich nicht unbedingt.

    Die Entscheidungen des BVerfG sind nicht in Stein gemeiselt. (Beispiele: Privatfernsehen, Abtreibungen etc.).

    Ich würde eher sagen: Objektiv eindeutig und subjektiv könnte bei dem ein oder anderen ein Störgefühl verbleiben.


    Aber wir werden ein komplexes Problem ohnehin nicht monokausal anhand der rechtlichen Fragen lösen. Diese sind maximal eine strenge Nebenbedingung, dienen jedoch nicht der Maßnahmenfindung. Oder siehst Du aus rechtlichen Erwägungen heraus irgendwo einen Lösungsansatz?

  • Was hat man denn als sehr alte Großeltern davon, immer älter zu werden, wenn einem von allem abgeraten wird wegen des Risikos? Denke mal dass es die Großeltern selbst entscheiden sollten.


    Köln ist seit einer Woche Risikogebiet und Bergisch Gladbach jetzt auch. Wie inzwischen ein Drittel von NRW. Ich finde diese Einteilung so albern - der rheinisch Bergische Kreis ist so groß, wenn da jemand in 20km Entfernung Corona hat bin ich noch lange nicht gefährdet...

    “You can find magic wherever you look. Sit back and relax all you need is a book." ― Dr. Seuss

  • Ich habe gestern in rbb einen Kneipenwirt gesehen. Der freute sich darüber, dass die Sperrstunde wieder aufgehoben wurde. Im Interview sagte er auch, dass er in seiner Wirtschaft so viele Maßnahmen getroffen hätte, da könnte gar nichts passieren.


    Dumm für ihn war nur, dass im Hintergrund seine Gäste zu sehen waren. Die saßen eng beieinander, lachten und sprachen angeregt miteinander. Grundsätzlich vielleicht ein schönes Bild. Masken trug natürlich niemand und Abstand hielt auch keiner. Er hätte vielleicht seinen Gästen vorher sagen sollen, dass live gefilmt wird. So war das offensichtlich eher gelogen, was er alles sagte.

  • Die Einteilung wurde ja nicht wegen der persönlichen Gefährdung so festgelegt. Es geht hier u. a. darum, ab wieviel Fällen die Gesundheitsämter noch in der Lage sind, die Kontakte nachzuverfolgen.

    Gerade da würden doch kleinere Gebiete mehr Sinn machen. Wenn die Hochzeit in einem Dorf oder ein Heim zum Corona Ereignis werden, fast 300.000 Leute als Risikogebiet einzustufen und zu beschränken, kann ich den Sinn dahinter nicht nachvollziehen. Da ist die Verhältnismäßigkeit in meinen Augen nicht mehr gegeben.

    “You can find magic wherever you look. Sit back and relax all you need is a book." ― Dr. Seuss

  • Ich würde eher sagen: Objektiv eindeutig und subjektiv könnte bei dem ein oder anderen ein Störgefühl verbleiben.


    Aber wir werden ein komplexes Problem ohnehin nicht monokausal anhand der rechtlichen Fragen lösen. Diese sind maximal eine strenge Nebenbedingung, dienen jedoch nicht der Maßnahmenfindung. Oder siehst Du aus rechtlichen Erwägungen heraus irgendwo einen Lösungsansatz?

    Eine Frage die nicht so ganz leicht zu beantworten ist. In jedem Falle sollte der Parlamentsvorbehalt nicht vergessen werden und wieder in den Fokus gerückt werden. Wir haben eine Gewaltenteilung die sich bewährt hat - jetzt davon abzuweichen, wie es leider schon geschieht, ist ein fataler Fehler und schadet der Demokratie.

    Und es ist gefährlich exekutive Maßnahmen ohne ausreichende Kontrollfunktionen in die Hände einzelner Personen zu legen.


    Medizinisch kann ich nichts sagen. Ich bin Laie und verwirrt aufgrund von endlosen verschiedenen medizinischen Meinungen von Leuten die vom Fach sind.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Was denkt ihr denn über die aktuelle Berichterstattung? Ich habe wie im Frühjahr auch schon das Gefühl, dass nicht nur reißerische Schlagzeilen generiert werden, sondern sich auch auf jede Meldung gestürzt wird. Ich persönlich kann jetzt gar nicht mehr unterscheiden, ob es wirklich so schlimm ist bzw. schlimmer als im Frühjahr oder ob übertrieben wird. Mich verunsichert das total, weil ich nicht das Gefühl habe, dass man übermäßig vorsichtig sein muss. Ich würde jetzt einfach weiter machen wie die ganze Zeit schon, sehe aber überall immer wieder vermummte Menschen.

  • Ich lese hier schon lange still mit. Danke für eure interessanten Beiträge die mir schon im Frühjahr durch diese Zeit geholfen haben.


    Bei uns am Ort haben die Fallzahlen bisher nur mässig zugenommen, aber leider gibt es nun im Pflegeheim meines Schwiegervaters einen positiven Coronafall 😢 Die Besuchstermine wurden nun alle abgesagt. Besonders für meine Schwiegermutter ist das nun sehr schlimm.

    Bleibt bitte alle gesund