Alles anzeigenVoltaire : Echt, Du erwartest nicht mehr als "nette Unterhaltung"? Was war vor sechs Wochen anders?
Dieser Durchsuchungsbeschluss gegen den Pressesprecher, gegen den bis dato das einzige Verdachtsmoment darin bestand, dass er eine (nichtgeheime) Beziehung mit dem Opfer hatte - wie wäre der strafprozessrechtlich zu begründen gewesen?
Übrigens haben die Boykottaufruf aufgrund von Liefers' Teilnahme an der allesdichtmachen-Aktion offenbar kaum gefruchtet - eher im Gegenteil. Mit fast 15 Millionen Zuschauern war es seit 1992 die Tatort-Folge mit der dritthöchsten Einschaltquote.
Da habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt. Ich erwarte von "Boerne/Thiel" einfach nur nette Unterhaltung. Mein Beitrag bezog sich nur auf dieses Team.
Und bei einer Persiflage (nichts anderes sind die Münster-Tatorte) da sehe ich die strafprozeßrechtlichen Fehler nicht sehr eng. Das ist bei den sauertöppischen, bierernsten Tatorten aber anders, da werde ich dann gern zum Erbsenzähler.
Wenn ein Richter der Ansicht ist, auch vage Verdachtsmomente rechtfertigen einen Durchsuchungsbeschluß, dann liegt es in seiner richterlichen Unabhängigkeit diesen auch zu erlassen. Der Betroffene hat ja dann die Möglichkeit dagegen Rechtsmittel einzulegen.