Aber sagt das denn jemand? Das Problem ist doch nur, dass man jetzt schnell entscheiden musste und dies nur sehr grob regeln kann. Du kannst doch nicht extra eine Behörde gründen, die bei jedem individuellen Urlaubswunsch eine Einzelfallbetrachtung vornimmt. Wie sollte sowas denn Deiner Meinung nach geregelt und formuliert sein?
Anders formuliert, mir erschließt sich das Beherbungsverbot einfach nicht, weil das sonstige Verhalten nix damit zu tun hat, ob man übernachtet. Tagestouristen dürfen überall hin. Man wird doch nicht erst ansteckend, wenn man wo übernachtet.