Alles anzeigenNamensnennung und Quelle sind entscheidend, aber
"Kann für Beiträge auf Facebook das Urheberrecht beim Text gelten?
In den meisten Fällen fallen Sprachwerke, die über eine entsprechende Schöpfungshöhe verfügen, unter das Urheberrecht. Wer auf Facebook einen fremden Text veröffentlicht, kann daher trotz der häufig geringen Wortanzahl eine Urheberrechtsverletzung begehen. Daher sollten Sie insbesondere bei Zitaten sowie Sinnsprüchen Vorsicht walten lassen und ggf. vor einer Veröffentlichung das Einverständnis des jeweiligen Urhebers einholen."
Quelle: Urheberrecht,de
Da es Lyrik ist (wenn auch keine gute), könnte die nötige Schöpfungshöhe vielleicht erreicht sein. So lange noch keine Genehmigung vorliegt, könnte das im ungünstigsten Fall problematisch werden. Natürlich in dem Fall hier extrem unwahrscheinlich, aber man soll nie nie sagen.
Manch Anwalt verdient damit seine Brötchen ...
Alles gut, die Verfasserin hat ihren Segen dazu gegeben und freut sich drüber...